HomeFeuilletonGeschichte75 Jahre Nürnberger Prozess

75 Jahre Nürnberger Prozess

Im November 1945 begann in Nürnberg der internationale Gerichtsprozess gegen 24 deutsch-faschistische Hauptkriegsverbrecher, dem sich bis 1949 zwölf Nachfolgeprozesse anschlossen.

BR Deutschland. Zum gestrigen Jahrestag des Auftakts der Nürnberger Prozesse veröffentlichte die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer/Bund der Antifaschisten (Fédération Internationale des Résistants/Association antifasciste, FIR) ein Statement. In diesem heißt es, dass bereits im Oktober 1943 in Moskau festgelegt wurde, „dass die faschistischen Hauptkriegsverbrecher sich vor einem Gericht der Völker verantworten sollten. Zwar war der Krieg noch nicht gewonnen. Es war aber klar, dass angesichts der monströsen Verbrechen in allen okkupierten Ländern am Ende des Krieges auch eine juristische Abrechnung erfolgen müsse.“ Im August 1945, unmittelbar nach der Potsdamer Konferenz, unterzeichneten die Alliierten das Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Europäischen Achse. Basierend auf dem in diesem Zusammenhang fixierten „Londoner Statut“, in dem sich die vier Siegermächte über das Verfahren verständigt hatten, wurde am 20. November 1945 in Nürnberg, der Stadt der NSDAP-Reichsparteitage, der zentrale Prozess gegen 24 Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof eröffnet. Bis 1949 fanden dann am selben Ort die zwölf Nachfolgeprozesse statt, die sich Juristen, Ärzten, Militärs und – bemerkenswerter Weise – kapitalistischen Unternehmern widmeten.

Der Prozess

Im Hauptkriegsverbrecherprozess wurden „führende Repräsentanten als Personen und als Repräsentanten der faschistischen Reichsregierung, der NSDAP und aller ihrer Untergliederungen, der SA, der SS, des SD und der Gestapo, als Vertreter der Wehrmacht, der Wirtschaft und des Propagandaapparates“ angeklagt. Zu diesen zählten u.a. Göring, Dönitz, Keitel, Jodl, Speer, Heß, Ribbentrop, von Papen, Streicher sowie die Österreicher Kaltenbrunner und Seyß-Inquart.

Zur konkreteren Vorbereitung wurde die United Nations War Crimes Commission ins Leben gerufen. Diese Kommission erarbeitete Vorschläge für die strafrechtliche Verfolgung. Das Londoner Statut und der Gerichtsprozess folgten der angelsächsischen Rechtstradition, es konnte auf Protokolle der Anklagebehörde aus vorherigen Vernehmungen von Zeugen und Auskunftspersonen zurückgegriffen werden, sie mussten somit nicht mehr vor Gericht aussagen. Die Richter konnten außerdem Beweisanträge zurückweisen, sofern ihnen diese unerheblich erschienen – dies sollte potenzielle Ablenkungsversuche von den eigentlichen Vorwürfen durch die Verteidigung verhindern. Die Verurteilung wurde mit einer Dreiviertelmehrheit der Stimmen der Richter – die aus Vertretern der Siegermächte zusammengesetzt waren – festgelegt. Die FIR erklärt zum Prozess weiter: „Die Anklagepunkte des „Londoner Status“ lauteten: Gemeinsamer Plan bzw. Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Angeklagt wurden Verbrechen in den vom deutschen Faschismus angegriffenen und okkupierten Ländern. Das Gericht sah sich nicht als zuständig, die faschistischen Verbrechen gegen die deutsche Bevölkerung zu ahnden. Man ging jedoch davon aus, dass mit dem Verfahren Rechtsmaßstäbe gesetzt würden, auf deren Grundlage später deutsche Gerichte diese Verbrechen selbstständig verfolgen könnten. Am 30. September und 1. Oktober 1946 wurden nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer zwölf der vierundzwanzig Angeklagten zum Tode verurteilt. Sieben Angeklagte erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. Drei Angeklagte wurden freigesprochen. Die Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 vollstreckt.“

Die Sowjetunion spielte in den Prozessen eine wichtige Rolle. Seit den Nürnberger Prozessen kann man sich bei Kriegsverbrechen nicht mehr auf die Befehlskette beziehen, um Straffreiheit zu erhalten.

Verfolgung von Kriegsverbrechern in Österreich

In Österreich kam es im August 1945 zu den ersten Prozessen gegen faschistische Verbrecher. Diese fanden vor sogenannten Volksgerichten statt, welche für die Ahndung von NS-Verbrechen als Sondergerichtsbarkeit geschaffen wurden. Der erste Prozess fand in einem Schwurgerichtssaal in Wien auf der Grundlage österreichischer Gesetze statt. Hier wurden vier ehemalige SA-Männer angeklagt. Diese Prozesse haben selbstverständlich nicht die historische Tragweite und Strahlkraft wie die Nürnberger Prozesse, jedoch ist die Verfolgung im Land ebenso wichtig. Die Verfahren fanden in Österreich öffentlich statt.

Quelle: KZ-Verband/VdA / Junge Welt / Alfred-Klahr-Gesellschaft, „Die Opfer fordern Sühne“ (2015)

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