Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt vier tunesischen Flüchtlingen Recht: Sie waren 2017 auf Lampedusa zunächst quasi inhaftiert und sodann mit einer kollektiven Ausweisung bedacht worden – beides war unzulässig.
Straßburg/Rom. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Italien im Zusammenhang mit der Behandlung von tunesischen Geflüchteten auf der Insel Lampedusa verurteilt. Italien habe unter anderem gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen, teilten die Richter heute in Straßburg mit.
Die vier Kläger hatten 2017 Tunesien verlassen und gerieten im Mittelmeer in Seenot. Sie wurden von der italienischen Küstenwache aufgegriffen, nach Lampedusa gebracht und von dort nach Tunesien zurückgeschickt. Die Bedingungen auf Lampedusa waren nach Ansicht des EGMR unzureichend.
Die Menschen seien quasi inhaftiert worden, ohne behördliche Anordnung oder zeitliche Begrenzung. Außerdem sei ihre individuelle Situation nicht geklärt worden, bevor Einreiseverbote verhängt worden seien. Das sei faktisch einer verbotenen kollektiven Ausweisung gleichgekommen, so die Richter. Italien muss nun jedem Kläger insgesamt 12.500 Euro zahlen.
Quelle: Der Standard