HomeInternationalesEuropol erhält Befugnisse zu noch intensiverer Massenüberwachung

Europol erhält Befugnisse zu noch intensiverer Massenüberwachung

Das Parlament der Europäischen Union gab am Mittwoch grünes Licht für eine Ausweitung der Machtbefugnisse der EU-Polizeibehörde Europol. 480 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 143 dagegen, 20 enthielten sich.

Straßburg/Den Haag. Künftig darf Europol eigene Algorithmen entwickeln und diese mit Daten europäischer Polizeibehörden füttern und somit trainieren. Die Verordnung sieht ausdrücklich vor, dass diese Befugnisse auch für Altbestände gelten, also Daten, die vor dem Beschluss an Europol ausgeliefert wurden. Mit der Verordnung ist Europol außerdem befugt, Daten von Konzernen wie Facebook, Google oder Flugunternehmen anzufordern. Das soll auch für Informationen aus Drittstaaten möglich sein. 

Unsaubere Daten und fehlende Kontrolle

Bereits seit Jahren füttern europäische Strafverfolgungsbehörden Europol mit großen Mengen an Daten, die diese auf nationaler Ebene oftmals gar nicht verarbeiten dürften. Die EDRi (European Digital Rights), eine Vereinigung europäischer Datenschutzorganisationen, kritisierte in einer Aussendung, dass diese Prozesse nun noch mehr ausgeweitet werden. Die Datenschützerinnen und Datenschützer der EDRi bezeichnen die Informationen, welche von den nationalen Polizeibehörden an Europol geliefert werden, als „Dirty Data“. Das heißt, dass ein signifikanter Anteil des Datenpools entweder von diskriminierenden Vorurteilen verzerrt ist oder auf unrechtmäßige und korrupte Weise ermittelt wurde. Das wiederum bedeutet, dass auch die von Europol entwickelten Algorithmen aufgrund der Unsauberkeit der Daten einen ungerechtfertigten diskriminierenden Fokus auf bestimmte, beispielsweise ethnische oder sozioökonomische, Gruppen setzen werden, was zu intensivierter struktureller Ungleichbehandlung im europäischen Strafverfolgungssystem führen wird. 

Kritisiert wird außerdem, dass die Machtbefugnisse von Europol ausgeweitet werden, die Kontrollinstanzen jedoch nicht. Tatsächlich will Europol laut der Verordnung zwar eine neue Stelle schaffen, die gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten der EU die Datenverarbeitung überwachen soll. Dieser sogenannte „Fundamental Rights Officer“ wird jedoch von Europol selbst gestellt.

Riesige Datenmengen von unschuldigen und unverdächtigen Personen

Seit Jahren gibt es Kritik an undemokratischen und unrechtmäßigen Praktiken von Europol, was die Sammlung und Speicherung von Informationen betrifft. Im Oktober 2020 berichtete der Datenschutzbeauftragte der EU, Wojciech Wiewiórowski, dass Europol rechtswidrig Daten von unschuldigen Personen horte und damit deren Privatsphäre verletze. Dadurch seien Unverdächtige, beispielsweise Opfer, Zeugen oder Kontaktpersonen, gefährdet, „unrechtmäßig mit einer kriminellen Aktivität in der gesamten EU in Verbindung gebracht zu werden“, so Wiewiórowski. 

Und auch 2022 kam es zu einem erneuten Zwischenfall. Wiewiórowski forderte Europol dazu auf, personenbezogene Daten von einst verdächtigen Menschen, denen jedoch kein Verbrechen nachgewiesen werden konnte, zu löschen. Diese Daten hätten eigentlich nach einer sechsmonatigen Frist bereits gelöscht werden müssen. Das ist jedoch nicht passiert. Bis heute ist unklar, ob Europol der Aufforderung nachgekommen ist. 

Prüm II wird verhandelt

Auch weitere Projekte zur Ausweitung des Datenaustausches im Rahmen der europäischen Strafverfolgung sind derzeit in der EU in Planung. Aktuell wird über einen Nachfolger des Prümer Vertrages verhandelt, welcher die „Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität“ erleichtern soll. Bislang konnten im Rahmen dieses Vertrages DNA- und Fingerabdruckdaten automatisiert zwischen den Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden. Der neue Vertrag soll zusätzlich den Austausch von Gesichtsbildern, Polizeiakten und Führerscheindaten innerhalb des Schengenraumes ermöglichen. Ob das nur die Daten von tatsächlich verdächtigen Personen betrifft, ist aktuell noch nicht aus den Entwürfen erkennbar.

Quellen: Der Standard/EDRi/Heise Online

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