Mehr als 900 ukrainische Staatsangehörige und über 80 ukrainische Unternehmen sind auf der Liste der Gegensanktionen. Man behält sich nun das Recht vor, mit einigen von ihnen zusammenzuarbeiten.
Moskau. Einen doch nicht so ganz kompromisslosen Kampf gegen den ukrainischen Faschismus leistet sich derzeit die Russische Föderation mit einem neuen Dekret. Die russische Regierung hat sich am Donnerstag nämlich das Recht gegeben, vorübergehend Ausnahmen bei der Anwendung der 2018 verhängten Gegensanktionen gegen ukrainische Unternehmen sowie gegen Einzelpersonen zu machen. Ein entsprechendes Dekret des Präsidenten Wladimir Putin wurde am Donnerstag veröffentlicht.
Reform des 2018er Dekrets
Es handelt sich um eine Änderung des Dekrets von 2018 (das später in den Jahren 2019 und 2021 aktualisiert wurde) über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit den Handlungen der Ukraine gegenüber russischen Unternehmen und Einzelpersonen. Die Liste der Gegensanktionen umfasst nun mehr als 900 ukrainische Bürgerinnen und Bürger und über 80 ukrainische Unternehmen.
Bei diesem Dokument geht es darum, „der russischen Regierung die Befugnis zu geben, befristete Genehmigungen zu erteilen, die die Nichtanwendung von wirtschaftlichen Sondermaßnahmen vorsehen“ und der Erlass „gilt für Rechtsverhältnisse, die seit dem 22. Oktober 2018 entstanden sind“, heißt es im Dekret.
Zu den Beschränkungen gehören im Allgemeinen die Sperrung von bargeldlosen Mitteln, nicht dokumentierten Wertpapieren und Eigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation sowie ein Verbot des Kapitaltransfers außerhalb Russlands. Mit einzelnen ukrainischen Unternehmen soll nun wieder trotz des Krieges gemeinsam am Geschäft profitiert werden, denn im Kampf gegen den vermeintlich ubiquitären Faschismus in der Ukraine sind kapitalistische Sonderwege erlaubt.
Quelle: tass.ru