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Weiterhin keine Schwangerschaftsabbrüche in Tirols öffentlichen Krankenhäusern

In Tirol sind auch weiterhin keine Schwangerschaftsabbrüche in öffentlichen Krankenhäusern möglich. Diese Tatsache betrifft unter Österreichs neun Bundesländern neben Tirol nur noch das Burgenland.

Innsbruck. In Tirol gibt es nur einen einzigen Arzt, der überhaupt Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Ein solcher Eingriff ist lediglich in seiner Privatordination machbar, da es in Tirol bisher nicht möglich ist, eine Abtreibung an einem öffentlichen Krankenhaus durchzuführen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Arzt bereits 2028 in Pension gehen wird.

Die Tiroler Landesregierung hat dies allerdings nicht zum Anlass genommen, um Schwangerschaftsabbrüche in öffentlichen Einrichtungen zu ermöglichen – im Gegenteil: Man hat man sich auf die Suche nach einem Arzt gemacht, der solche durchführen möchte. Konkret hat die Landesregierung aus ÖVP und SPÖ am Dienstag beschlossen, eine neu zu errichtende Privatpraxis in Innsbruck, in der zukünftig von einem weiteren Arzt Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden sollen, mit 90.000 Euro zu fördern.

Das Geld soll als Subvention für Grundausstattung und Mietzuschuss genutzt werden. Geführt werden soll die Praxis von einem renommierten und leitenden Gynäkologen. Die Zuweisung soll für vorerst drei Jahre gelten. Allerdings ist noch nicht klar, wann die Praxis eröffnen kann. Eingerichtet werden soll sie in der Nähe des Klinikgeländes, allerdings nicht am Klinikgelände. Die Landesregierung sagt dazu, dass man sich im „Prozess zur Vertragsfinalisierung“ mit dem Arzt befinde. Der Tiroler Tageszeitung zu Folge muss eine Vereinbarung darüber, wann die Praxis eröffnen soll, allerdings erst ausgearbeitet und abgeschlossen werden.

Schwangerschaftsabbrüche weiterhin illegal

In Österreich sind Schwangerschaftsabbrüche noch immer illegal. Im Rahmen der seit 1975 geltenden Fristenlösung sind sie allerdings innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate straffrei. Das heißt, dass ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung von Frauen in Österreich weiterhin kein Recht ist, sondern lediglich in den ersten drei Monaten geduldet. Die jetzige Regelung findet sich deshalb auch im Strafgesetzbuch.

In den vergangenen Jahren sorgte das Thema Abtreibungen und Schwangerschaftsabbruch auch in Tirol vermehrt für öffentliche Diskussionen. Immer wieder marschieren auch in Tirol Reaktionäre auf, die auch eine Aufhebung der begrenzten Straffreiheit fordern. 2023 diskutierte die von ÖVP und SPÖ geführte Landesregierung außerdem die Einführung eines „Schwangerschaftsabbruchregisters“. Der Österreichische Frauenring kritisiert dies damals scharf: „Die Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch in Österreich ist immer noch mangelhaft – so auch in Tirol. Die Landesregierung hat aber offenbar keine anderen Sorgen, als Geld für ein Register auszugeben, das niemand braucht. Die Motive für Schwangerschaftsabbrüche sind bekannt. Was ungewollt Schwangere brauchen, ist eine qualitativ hochwertige, niederschwellige und kostenlose Versorgung.“

Von der Forderung der Soziallandesrätin Eva Pawlata nach einem breiten, niederschwelligen und kostenlosen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Einrichtungen in Tirol scheint nichts mehr übrig zu sein. Stattdessen werden der Status quo weiter verfestigt und Steuergelder in eine Privatpraxis gepumpt. Nötig wäre eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich und eine Anerkennung als Teil der Gesundheitsversorgung von Frauen.

Quelle: ORF

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