HomeKlassenkampfKündigung nach Corona-Attest unzulässig

Kündigung nach Corona-Attest unzulässig

In Oberösterreich wurde eine Näherin gekündigt, nachdem sie Atteste eingereicht hatte, die belegen, dass sie zur Corona-Risikogruppe gehört. Dagegen hat die Kollegin Rechtsmittel eingelegt.

Vöcklabruck/Wels. Im Rahmen der Corona-Pandemie besteht für Lohnabhängige, die basierend auf ihrem Gesundheitszustand Teil der Risikogruppe sind, die Möglichkeit, sich dies ärztlich bestätigen zu lassen. Bei Vorlage eines solchen Attests ist das Unternehmen dazu verpflichtet, entweder einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen oder die Möglichkeit zur Heimarbeit zu geben. Wenn beides nicht umsetzbar ist, ist die Kollegin oder der Kollege freizustellen. Im Fall einer Freistellung bekommt die Kollegin oder der Kollege, der oder die der Risikogruppe angehört, 90 Prozent des Lohns fortgezahlt. Dieser muss nicht durch das Unternehmen aufgebracht werden, sondern wird durch den Staat, also durch die Steuern der Arbeiterklasse finanziert. 

Eine Näherin aus dem Bezirk Vöcklabruck wurde von ihrem Unternehmen gekündigt, nachdem sie medizinische Atteste vorlegte, die belegen, dass sie eine Corona-Risikopatientin ist. Die Arbeiterin ging gerichtlich dagegen vor. Mit Erfolg: Das Arbeits- und Sozialgericht Wels erklärte diese Kündigung nun in seinem Urteil für unzulässig, da Risikopatienten gemäß Gesetzeslage eben Anspruch auf einen sicheren Arbeitsplatz, Heimarbeit oder Freistellung haben.

Quelle: ORF

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