HomeKlassenkampfNachdem Kündigung als rechtswidrig erklärt wird, nun fristlose Entlassung

Nachdem Kündigung als rechtswidrig erklärt wird, nun fristlose Entlassung

Die Causa um die Kündigung einer Kollegin bei Douglas wegen dem Versuchs einer Betriebsratsgründung schien Anfang des Monats beendet. Wir berichteten über ihren Sieg vor dem Arbeitsgericht, der die Kündigung von Sabrina E. als rechtswidrig einstufte und somit nichtig machte.

Doch nun wurde Sabrina E., die im Anschluss an das gewonnene Verfahren ankündigte, sich weiter für die Gründung eines Betriebsrates bei Douglas zu engagieren, fristlos entlassen. Begründet wurde diese Entlassung durch den Konzern mit geschäftsschädigendem Verhalten.

Wie es nun weitergeht, bleibt abzuwarten. Worin das geschäftsschädigende Verhalten bestehen soll, ist genauso unklar. Ist damit das Vertreten der Interessen von Kolleginnen und Kollegen gemeint, vielleicht aber auch, dass man sich gegen Motivkündigungen wehrt? Oder ist es doch etwas anderes? Was klar ist, ist, dass kaum zu erwarten ist, dass der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) oder die zuständige Fachgewerkschaft den notwendigen Druck durch Kampfmaßnahmen aufbauen werden, die die einzige Antwort auf ein solches Handels durch den Konzern sein können.

Quelle: OTS

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