HomePanorama16-jähriger Salzburger wegen Wiederbetätigung verurteilt

16-jähriger Salzburger wegen Wiederbetätigung verurteilt

Er teilte NS-Propaganda auf mehreren Plattformen, verbreitete Xenophobie und träumte vom Amoklauf in der Schule. Nach seinem reuevollen Geständnis wurde er zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Salzburg. Vor dem Jugendgeschworenengericht zeigte der Jugendliche Reue und erklärte: „Das war ziemlich dumm von mir“. Er ist erst 16 Jahre alt. Mit 14 beginnen die Straftaten im Kontext der Wiederbetätigung, etwa durch neonazistische und fremdenfeindliche Beiträge im Internet.

Von Dezember 2021 bis Oktober 2022 soll der Jugendliche rassistische, antisemitische und den deutschen Faschismus verherrlichende Inhalte sowie Bilder über soziale Medien, insbesondere über Telegram, TikTok und Twitter (X), verbreitet haben.

„Er wollte als Nazi wahrgenommen werden und anderen eine positive Plattform für den Meinungsaustausch bieten,“ so Staatsanwalt Florian Weinkamer. Der junge Mann äußerte auch auf Twitter seinen Hass gegenüber Menschen türkischer Herkunft sowie gegenüber schwarzen Menschen.

Amoklauf-Phantasien

Auf seinem Telegram-Account soll der Salzburger folgende haarsträubende Aussagen gemacht haben: „Ich habe einmal davon geträumt, in einer Schule herumzuschießen“ sowie „ich möchte einmal nach Tschechien fahren, um Schusswaffen zu kaufen.“ Aus diesem Grund wurde der Angeklagte kurzzeitig in Untersuchungshaft genommen, wie Richterin Christina Bayerhammer mitteilte. Zu dieser Zeit war er erst 15 Jahre alt. Er gab an, dass er seinen Frust verbal abgelassen habe, weil es ihm in der Schule sehr schlecht gegangen sei und er gemobbt worden sei.

Der Angeklagte wird auch beschuldigt, Mitglied in einer internationalen Telegram-Gruppe mit 16 Mitgliedern gewesen zu sein, in der er „NS-Propaganda im großen Stil verteilt“ hat. Diese Plattform diente einzig dafür, NS-Schriften und NSDAP-verherrlichende Publikationen zu teilen.

Schuldeingeständnis und Distanzierung

Der Salzburger betonte vor Gericht, dass er sich inzwischen von nationalsozialistischem Gedankengut distanziert habe. Zurzeit bemühe er sich, durch eine berufliche Schnupperlehre wieder in die reale Welt zurückzufinden, und nehme auch Bewährungshilfe sowie eine psychiatrische Behandlung in Anspruch. Der Anwalt des Angeklagten, Peter Huber, erklärte, dass das strafbare Verhalten auf die belastende Kindheit des Angeklagten zurückzuführen sei, in der er schwere Gewalt bis zur Trennung vom Vater erlebt habe. Der Anwalt erwähnte auch, dass der Jugendliche in der Schule gemobbt wurde, schwere Essstörungen hatte, die während der Pandemie zu einem mehrwöchigen Klinikaufenthalt führten, und unter Isolation litt.

Das Jugendgeschworenengericht hat sich gegen eine Diversion entschieden und neben der bedingt ausgesprochenen Strafe auch die Anordnung von Bewährungshilfe und Psychotherapie verhängt. In diesem Fall hätte die Strafe bis zu fünf Jahre Gefängnis betragen können. Es blieb bei sechs Monaten Haft auf Bewährung.

Quelle: ORF

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