Wien. Der erste Haftprüfungstermin für den inhaftierten Signa-Gründer René Benko endete am Freitagnachmittag damit, dass die Richterin seine Untersuchungshaft um einen weiteren Monat verlängerte. Der frühere Immobilienmogul, dem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vorwirft, Investoren ebenso wie Behörden gezielt getäuscht zu haben, bleibt somit hinter Gittern.
Der Immobiliensektor gehört zu den besonders lukrativen Spielfeldern des kapitalistischen Marktes. Wer dort einsteigt und enorme Profite einfährt, wird meist hochgelobt. Genau aus dieser Glitzerwelt stammt René Benko, der als eine Art „Finanzgenie“ galt – bis die Kartenhäuser ins Wanken gerieten.
Benko gilt laut WKStA nach wie vor als „faktischer Machthaber“ der Laura-Privatstiftung und soll große Summen, die eigentlich Gläubigern und Behörden zu melden gewesen wären, mithilfe eines Geldkarussells verschoben haben, damit sein Nettovermögen verschleiert wird. Die Vorwürfe verweisen auf genau die Logik, die dem Kapitalismus innewohnt: Profit um jeden Preis.
Vor einer Woche wurde Benko in einem Innsbrucker Büro festgenommen und wartet seither in Einzelhaft. Am Freitag hatte er die Hoffnung, dass ihm seine Enthaftung vielleicht doch noch zugestanden würde. Doch die Richterin bekräftigte die Haftgründe: drängender Tatverdacht, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr.
Die 38-seitige Festnahmeanordnung, die laut Medienberichten das Anklagekonzept der WKStA enthält, liest sich wie ein Roman, in dem das bekannte Muster auftaucht: Großinvestor schichtet Geld um, Hintergehung von Investoren, Verschleierungstaktik vor der öffentlichen Hand.
Gerade der Fall Benko zeigt exemplarisch, dass das Trugbild eines glorifizierten Markts die fundamentale Ungerechtigkeit des Kapitalismus verdeckt. Solange Gewinne sprudeln, werden Kritikerinnen und Kritiker als Neider abgestempelt. Wenn das Konstrukt kollabiert, bleiben Gläubiger, die Arbeiterinnen und Arbeiter oder auch Mieterinnen und Mieter mit gebrochenen Versprechen zurück, während der „große Star“ sich eventuell auf Kosten anderer bereichert hat.
Die Untersuchungshaft wurde zunächst um vier Wochen verlängert; danach wird der nächste Haftprüfungstermin festgelegt. Benkos Verteidigung kann binnen drei Tagen am Oberlandesgericht Beschwerde einlegen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Die Presse