Am Donnerstag wurde der Signa-Gründer René Benko endlich festgenommen. Benko und die von gegründete Immobiliengruppe Signa sind für die Vernichtung tausender Arbeitsplätze unter anderem bei Kika/Leiner aber auch bei dem Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof in Deutschland. Mittlerweile ist die Signa-Gruppe pleite und immer wieder wird berichtet, wie Benko sein Vermögen in Stiftungen geparkt hat, um jeden Zugriff im Zuge eines Insolvenzverfahrens zu vermeiden.
In mehreren Ländern wird bereits gegen René Benko ermittelt. In Liechtenstein und Deutschland ermitteln die Behörden wegen Geldwäsche gegen Benko. In Italien wurde bereits Anfang Dezember ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt, der allerdings nicht vollstreckt wurde, weil Österreich sich weigert Benko auszuliefern. In Italien wird ihm und Geschäftspartnern vorgeworfen in Norditalien eine „mafiaähnliche“ kriminelle Vereinigung gebildet zu haben und ungebührenden Einfluss auf Behörden genommen zu haben.
In Österreich wird ebenfalls gegen Benko ermittelt. Im Raum steht der Vorwurf der Korruption und des Betruges. Der frühere Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid, mittlerweile Kronzeuge, sagte aus, dass Benko ihm einen Job in der Signa-Gruppe angeboten habe, wenn er im Gegenzug in Steuersachen intervenieren würde. Nach der Insolvenz wird Benko auch Betrug vorgeworfen wegen Vortäuschens einer Zahlungsunfähigkeit. In der, von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgestellten, Festnahmeanordnung sollen zahlreiche Vorwürfe gegen Benko stehen unter anderem soll Benko am Insolvenzverfahren vorbeigewirtschaftet haben, den Gläubigerinnen und Gläubigern also versucht haben Vermögen zu entziehen. Benko bestreitet alle Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Am Freitag soll Benko dem Haftrichter vorgeführt werden, der darüber entscheidet, ob eine Untersuchungshaft verhängt wird oder nicht. In Österreich müssen Personen innerhalb von 48 Stunden einem Richter oder einer Richterin vorgeführt werden. Für die Verhängung einer Untersuchungshaft reicht dringender Tatverdacht nicht aus zusätzlich braucht es auch einen Haftgrund. Ein Haftgrund wäre beispielsweise Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder die Gefahr, dass die beschuldigte Person weitere Straftaten begeht.
Quelle: Der Standard