Die niederösterreichische Transportervermietung im Zentrum von Kritik. Zahlreiche Kundinnen und Kunden berichten von hohen und teils willkürlich wirkenden Vertragsstrafen, die ihnen ohne Vorwarnung direkt vom Konto abgebucht wurden. Vorwürfe reichen von angeblichem Rauchen im Fahrzeug bis hin zu eigenmächtig verhängten „Strafen“ wegen überhöhter Geschwindigkeit. Konsumentenschützer halten diese Praktiken für unzulässig und raten Betroffenen zu rechtlichen Schritten.
Abbuchungen in Höhe von mehreren Tausend Euro
Besonders drastisch zeigt sich der Fall eines Niederösterreichers: Für einen Transporter, den er für sechs Stunden um 57 Euro gemietet hatte, buchte die Firma noch während der Fahrt mehr als 2.000 Euro von seinem Konto ab – mit der Begründung, er habe im Wagen geraucht. Der Mann bestreitet dies vehement und verweist darauf, dass er selbst Nichtraucher sei. Erst nach langem Druck und Intervention bei Konsumentenschutzeinrichtungen erhielt er schließlich sein Geld zurück.
„Privatpolizei“ gegen Raser
Doch nicht nur angebliches Rauchen wird sanktioniert. 123 Transporter geht auch gegen mutmaßliche Geschwindigkeitsübertretungen vor – allerdings nicht, indem Strafzettel der Behörden weitergeleitet werden, wie es bei Mietwägen üblich ist. Stattdessen erhebt die Firma selbst „Strafen“ und bucht diese direkt ab. In einem dokumentierten Fall summierten sich die Abbuchungen auf über 1.100 Euro.
Die Arbeiterkammer Wien bezeichnet dieses Vorgehen als klar unzulässig: Für die Ahndung von Verkehrsverstößen seien ausschließlich staatliche Behörden zuständig, betont AK-Juristin Julia Pasquali-Grass.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Um Verstöße wie Rauchen oder Rasen festzustellen, setzt die Firma offenbar auf Sensoren und elektronische Überwachung im Fahrzeuginneren. Laut Konsumentenschützern stellt dies einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und sei datenschutzrechtlich unzulässig.
Besonders brisant: In einem Fall soll 123 Transporter sogar aus der Ferne die Elektronik eines Fahrzeugs deaktiviert haben, nachdem ein Kunde seine Kreditkarte sperren ließ. Das Fahrzeug sei dadurch kaum mehr zu steuern gewesen – eine lebensgefährliche Situation, die inzwischen die Staatsanwaltschaft beschäftigt.
Klagen und wirtschaftliche Folgen
Gegen 123 Transporter laufen derzeit mehrere Klagen: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums drei Verbandsklagen, daneben haben auch Privatpersonen rechtliche Schritte eingeleitet. Die Vorwürfe haben inzwischen auch wirtschaftliche Konsequenzen. Der Baumarkt Obi kündigte die Zusammenarbeit mit der Firma mit Ende November. Auch Hornbach Österreich und BauWelt Koch beenden ihre Partnerschaft, während das Gartencenter Bellaflora noch prüft.
Konsumentenschützer raten zur Hartnäckigkeit
Betroffene sollen sich laut Arbeiterkammer und VKI nicht einschüchtern lassen. Rückforderungen sollten unbedingt schriftlich und per Einschreiben geltend gemacht werden.
Quelle: ORF