Wien. Trotz vehementer Dementis von oberster Stelle hält die Diskussion um mögliche Mängel bei den Ermittlungen rund um den Tod des Ex-Justizsektionschefs Christian Pilnacek an. Landespolizeidirektor Franz Popp ließ in einer Aussendung verlauten, dass die Ermittlungen „unter strikter Einhaltung aller relevanten Vorschriften“ durchgeführt worden seien und betonte die Transparenz der Vorgehensweise.
Popp spricht von einer „gründlichen Aufklärung“ und richtliniengetreuem Verhalten der niederösterreichischen Ermittler. Dasselbe Echo kam auch von Bundespolizeidirektor Michael Takacs, der in einem Interview beklagte, die Polizei werde zu Unrecht an den Pranger gestellt. Doch gerade dieses schnelle Zurückweisen sämtlicher Kritik lässt zweifeln, ob wirklich alle Schritte überprüft wurden. Statt einer offenen Darlegung, wer wann warum welche Schlüsse zog, richtet man laut einigen Stimmen lieber ein schnelles Pauschalurteil: „Alles ordnungsgemäß.“
Pilnaceks Leiche war am 20. Oktober 2023 bei Krems gefunden worden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Krems, gestützt auf ein Gutachten, besteht kein Fremdverschulden. Dennoch wurden Zweifel am Tathergang laut – allen voran vom früheren Nationalratsabgeordneten Peter Pilz, der in einem Buch hart gegen die Ermittlungsarbeit austeilt. Seiner Ansicht nach hätte es deutlich eingehendere Untersuchungen geben müssen. Die offizielle Linie lautet allerdings, dass sämtliche Indizien ausgewertet worden seien.
Auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien verteidigte das Vorgehen. Man habe ausreichend geprüft, ob eine Straftat zum Tod geführt haben könnte, und ein Vorhabensbericht sei sowohl bei der OStA als auch im Justizministerium abgesegnet worden.
Parallel dazu läuft bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein weiteres Verfahren – allerdings nicht zu Pilnaceks Todesumständen, sondern wegen des Verdachts, dass niederösterreichische Beamte persönliche Gegenstände des ehemaligen Sektionschefs unmittelbar nach dessen Tod beschlagnahmt hätten, ohne dafür eine rechtlich eindeutige Grundlage zu haben.