HomePanoramaPolizeieinsatz gegen ÖVP-kritische Tierschützer rechtswidrig

Polizeieinsatz gegen ÖVP-kritische Tierschützer rechtswidrig

Die brutale Festnahme von sieben Tierschützerinnen und Tierschützern rund um eine ÖVP-Wahlkampfveranstaltung im September war zumindest in einem Fall nicht begründet. Auch eine nie stattgefundene Scheindemo der Türkisen wurde beanstandet.

Linz. Die etwas skurrilen Aufnahmen von Aktivistinnen und Aktivisten im Schweinekostüm, die von der Polizei wie Schwerverbrecher perlustriert und festgenommen werden, gingen auch für den Richter auf keine Kuhhaut mehr: Das Landesverwaltungsgericht erkannte das Vorgehen der Exekutive rund um den ÖVP-Wahlkampfauftakt in Linz in einem aktuellen Urteil als rechtswidrig. Konkret ging es um eine Aktivistin des Vereins gegen Tierfabriken, die lediglich gefilmt hatte, wie polizeilich gegen Kritiker der Vollspaltboden-Schweinehaltung vorgegangen wurde. Der Beschwerdeführerin wurden für ihre 6 Stunden, die sie zu Unrecht hinter Gittern verbringen musste, 4.300 Euro zugesprochen. Denn das Filmen einer Amtshandlung ist nicht verboten, auch wenn dies die Polizei oft so darstellt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt wurde im Verfahren erörtert: Zur Verhinderung kritischer Aktionen rund um ihre Veranstaltung im Linzer Designcenter hatte die ÖVP eine Massendemonstration angemeldet – und nicht abgehalten. So sollten alle, die keine Jünger von Sebastian Kurz waren, gar nicht erst in die Nähe kommen. Auch diese „Platzhalterdemos“ seien laut Richter „eine Pervertierung des Versammlungsrechts“. Ähnlich waren die Türkisen bei etlichen ihrer öffentlichen Auftritte vorgegangen, nur um keine Kritik ertragen zu müssen. „Auch das war ein Teil des ‚Systems Kurz‘. Einfach Platzhalterdemos anzumelden, um Kritik zu unterbinden“, so VGT-Obmann Martin Balluch.

Quelle: OTS/VGT

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