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VKI klagt Hygiene Austria

Nach Ansicht des VKI dürfen in China hergestellte Masken nicht als „Made in Austria“ bezeichnet und vertrieben werden, wie es von der Firma Hygiene Austria praktiziert wurde oder immer noch wird.

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Klage gegen die Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria) als „Made in Austria“ vor. Hintergrund ist die massive Kritik an der Vorgehensweise der Hygiene Austria im Zusammenhang mit der teilweisen Auslagerung der Produktion an einen chinesischen Lohnfabrikanten. Ob derartige Masken als „Made in Austria“ vertrieben werden dürfen, müssen nunmehr die Gerichte klären.

Der im April 2020 gegründete österreichische Masken-Hersteller Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria), ein Joint Venture der Lenzing AG und der Palmers Textil AG, steht seit Wochen in der Kritik im Zusammenhang mit der Herstellung von FFP2-Masken. Ein Teil der Masken wurde offenbar in China gefertigt. Händler haben Produkte der Firma daraufhin aus dem Sortiment genommen. Außerdem hatte das Unternehmen nur elf von zweihundert Mitarbeitern angestellt, der Rest wurde über dubiose Leiharbeiterfirmen rekrutiert, wir haben uns in bereits mit den Zuständen bei Hygiene Austria ausführlich auseinandergesetzt. (Siehe auch „Auf die Gefahr des Galgens…“)

Die Hygiene Austria hat ihre Produktion im Frühling des Vorjahres in einer Phase gestartet, in der es einen enormen Bedarf an Schutzmaterialien gegeben hat, der Weltmarkt aufgrund der hohen globalen Nachfrage zusammengebrochen war und Österreich nach Wegen für eine Eigenproduktion gesucht hat. In der Öffentlichkeit wurde in den Folgemonaten die heimische Produktion von MNS- und FFP2-Masken als besonderes Qualitätsmerkmal hervorgehoben und dabei betont, dass die Versorgungssicherheit, aber auch die Unabhängigkeit Österreichs durch den Bezug von hochqualitativen Masken im Fokus der Tätigkeit liegt. Außerdem wurde auf heimische Wertschöpfung und das Bestehen von 200 Arbeitsplätzen in Österreich hingewiesen. Politiker der ÖVP gaben sich die Klinke in die Hand, Bundeskanzler Kurz ließ sich mit der inzwischen zurückgetretenen Ministerin Aschbacher dort ablichten, ebenso die niederösterreichische Landeshauptfrau Mikl-Leitner. Besonders eigenartig erscheint auch das personelle Naheverhältnis des Geschäftsführers und seines Bruders, der im Palmers-Vorstand sitzt, zur unmittelbaren Umgebung von Kanzler Kurz. Der eine ist Schwager, der andere Ehemann der Büroleiterin des Kanzlers.

Chinesische Ware als „Made in Austria“ deklariert

Es wurde also neben anderen Informationen in besonderer Weise darauf abgestellt, dass es sich bei den Masken der Hygiene Austria um „Made in Austria“-Produkte handeln würde. Damit wurde aus Sicht des VKI eine besondere Erwartungshaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher geweckt. Tatsächlich wurde, wie auch Hygiene Austria in späterer Folge kundtat, teilweise ein chinesischer Lohnfabrikant mit der Produktion von FFP2-Masken nach dem Baumuster der Hygiene Austria beauftragt, um einen Nachfrageanstieg zu bewältigen.

Nach Ansicht des VKI dürfen in China hergestellte Masken nicht als „Made in Austria“ bezeichnet und vertrieben werden. Rechtlich kommt es dabei auf die Erwartung des Durchschnittsverbrauchers an. Diesbezüglich gibt es zwar keine klare gesetzliche Vorgabe. Ein Baumuster allein reicht allerdings nicht aus, um ein Produkt als einheimisch darstellen zu können, so zumindest die bisherige Rechtsprechung in Deutschland. Dementsprechend wäre eine in China nach österreichischem Baumuster hergestellte FFP2-Maske keine Maske „Made in Austria“.

„Konsumentinnen und Konsumenten haben in besonderer Weise darauf vertraut, dass sie mit ihrem Kauf österreichische Produktion unterstützen und heimische Ware erhalten. Dieses Vertrauen ist massiv enttäuscht worden, wie zahlreiche Beschwerden deutlich machen. Aus unserer Sicht ist es irreführend, eine in China nach österreichischem Baumuster gefertigte Maske als ‚Made in Austria‘-Maske zu bezeichnen. Es muss gerichtlich geklärt werden, ob eine derartige Vorgangsweise rechtens ist“, sagt Thomas Hirmke, Leiter der Rechtsabteilung im VKI.

Quelle: APA-OTS

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