Wien. Der ehemalige FPÖ-Obmann und frühere Vizekanzler Heinz-Christian Strache muss sich erneut vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen eine Anklage wegen Untreue eingebracht. Strache soll versucht haben, sich die Auszahlung einer Lebensversicherung in Höhe von mehr als 300.000 Euro anzueignen, die ursprünglich von der FPÖ Wien für ihn abgeschlossen worden war.
Neben Strache ist laut Aussendung der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch eine weitere Person angeklagt. Die FPÖ Wien hatte 2007 eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen, wobei Strache als damaliger Landesparteiobmann als versicherte Person eingetragen war. Im Todesfall sollte die Familie Straches abgesichert werden, im Erlebensfall war die FPÖ Wien als Bezugsberechtigte vorgesehen.
Laut Anklageschrift sollen Strache und ein Parteikollege im Jahr 2014 – ohne entsprechende Beschlussfassung in Parteigremien – eine neue Vereinbarung durch eine Anwaltskanzlei erstellen lassen haben. Diese sah vor, dass Strache im Erlebensfall selbst bezugsberechtigt wird. Zudem soll er auch nach seinem Rücktritt mehrfach versucht haben, Parteimitglieder dazu zu bewegen, die Versicherungsleistung an ihn auszuzahlen.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm das Verbrechen der versuchten Untreue zur Last. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; den Beschuldigten steht eine 14-tägige Einspruchsfrist zu. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Nach Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ 2019, das Strache seinen politischen Rücktritt kostete, wurde in mehreren Fällen gegen ihn ermittelt. In zwei Causen kam es zu Freisprüchen: Im sogenannten PRIKRAF-Prozess wegen mutmaßlicher Begünstigung einer Privatklinik sowie im Fall um angebliche Spenden an einen FPÖ-nahen Verein für einen Aufsichtsratsposten bei der ASFINAG.
Der neue Prozess gegen Strache soll am 12. Dezember am Landesgericht Linz beginnen.
Quelle: ORF





















































































