Mit der Präsentation der nationalen Umsetzung der neuen gemeinsamen europäischen Asylregeln (GEAS) hat die Bundesregierung am Donnerstag eine weitere Verschärfung der österreichischen Asyl- und Migrationspolitik vorgelegt. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) traten dabei demonstrativ geschlossen auf. Inhaltlich steht das Paket für eine Politik der Abschreckung, Kontrolle und Entrechtung – und fügt sich nahtlos in eine Linie ein, die Migration als Sicherheitsproblem behandelt und rassistische Ressentiments politisch verwertet.
Wien. Kern der Maßnahmen ist eine deutliche Ausweitung von Freiheitsbeschränkungen für Asylsuchende. Künftig können Personen, die über einen Flughafen nach Österreich einreisen, bis zu 18 Wochen im sogenannten Flughafenverfahren angehalten werden. Bisher lag die Höchstdauer bei sechs Wochen. Unabhängig davon, über welchen Airport die Einreise erfolgt, sollen sämtliche Verfahren zentral in Wien-Schwechat abgewickelt werden. Was die Regierung als organisatorische Vereinfachung darstellt, bedeutet faktisch eine massive Verlängerung haftähnlicher Zustände für Schutzsuchende – ohne strafrechtliche Grundlage.
Parallel dazu kündigte Innenminister Karner an, Asylverfahren „grundsätzlich außerhalb der EU“ abwickeln zu wollen. Die neuen EU-Regeln eröffneten Spielräume für sogenannte Antragszentren und „Ausreisehubs“, die man nun auch „ausnützen“ müsse. Der Begriff der „Migrationswende“, den Karner dabei bemühte, steht weder für humane Lösungen noch für eine wirklich Wende in Wahrheit ist es die Fortsetzung einer Politik, der Externalisierung von Verantwortung und der Spaltung. Schutzsuchende sollen möglichst weit von den europäischen Grenzen ferngehalten werden, selbst wenn damit grundlegende rechtsstaatliche Standards ausgehöhlt werden.
Begleitet wird diese Linie von einer weiteren Disziplinierung jener Menschen, die es dennoch nach Österreich schaffen. Asylberechtigte sollen künftig verpflichtend eine verbindliche „Werte-Charta“ unterzeichnen, die als eine Art Hausordnung fungiert. Bei „Fehlverhalten“ drohen Sanktionen, bis hin zur Kürzung der Grundversorgung. Welche konkreten Tatbestände künftig sanktioniert werden sollen, ließ die Regierung offen – kündigte aber an, diese auszuweiten. Damit wird ein System geschaffen, in dem existenzielle Leistungen als Druckmittel eingesetzt werden. Soziale Rechte werden konditionalisiert, Loyalität wird eingefordert. Wie das in der Praxis funktioniert, könnte bei den Solidaritätsprotesten mit Palästina schon teilweise beobachtet werden, wer solidarisch war, wurde als antisemitisch gebrandmarkt und mit Abschiebung bedroht.
Besonders deutlich zeigt sich der autoritäre Charakter der Reformen beim Ausbau von Überwachung und Datenerfassung. Das europäische Fingerabdrucksystem EURODAC wird neu aufgestellt und künftig um Gesichtserkennung ergänzt. Biometrische Daten sollen bereits bei Kindern ab sechs Jahren erfasst werden, statt wie bisher ab 14. Auch Staatenlose und Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht werden systematisch registriert. Der Staat begegnet Schutzsuchenden damit nicht als Menschen in Not, sondern als potenzielle Gefährder, die frühzeitig und umfassend kontrolliert werden müssen.
Die Bundesregierung rechtfertigt diese Schritte mit bekannten Argumentationsmustern. Man entziehe Schleppern die Geschäftsgrundlage, ordne Migration und setze auf konsequente Rückführungen. Österreich könne sich nur um jene kümmern, „die tatsächlich Schutz brauchen“, so der Tenor. Außenministerin Meinl-Reisinger verwies auf internationale Zahlen, wonach Hilfe „vor Ort“ kostengünstiger sei als die Aufnahme von Flüchtlingen. Diese ökonomische Kosten-Nutzen-Logik reduziert Menschen auf Budgetposten und blendet die Ursachen von Flucht – Krieg, Ausbeutung, Klimakrise – systematisch aus.
Auffällig ist dabei die politische Funktion dieser Asylpolitik. Während die Regierung soziale und arbeitsrechtliche Errungenschaften angreift, Reallöhne unter Druck geraten und öffentliche Leistungen ausgedünnt werden, dient die Verschärfung des Asylrechts als Ablenkungsmanöver. Anstatt die Verteilungskonflikte offen zu benennen, wird nach unten getreten. Migration wird zum Sündenbock erklärt, um von den eigenen politischen Entscheidungen abzulenken, die die Lebensbedingungen der arbeitenden Bevölkerung verschlechtern.
Dass diese Politik rassistische Züge trägt, liegt nicht nur an ihrer Wirkung, sondern an ihrer Grundannahme: Bestimmte Menschen gelten per se als Problem, als Risiko, als zu kontrollierende Masse. Rechte, die für andere selbstverständlich sind, werden für sie relativiert oder ausgesetzt. Der Schulterschluss von ÖVP, SPÖ und NEOS zeigt, wie weit diese Logik inzwischen in die politische Mitte vorgedrungen ist.
Kritik aus der Opposition wurde zwar angekündigt, blieb bislang jedoch folgenlos. Die Umsetzung der GEAS-Regeln markiert keinen Bruch, sondern eine weitere Etappe in der Normalisierung einer Politik, die Abschottung, Entrechtung und Überwachung zur Leitlinie erhebt. Wer soziale Spaltung vertieft und Grundrechte selektiv anwendet, darf sich nicht wundern, wenn der gesellschaftliche Zusammenhalt weiter erodiert.
Quelle: ORF




















































































