HomePolitikNeue Regelung für Kurzarbeit

Neue Regelung für Kurzarbeit

Wien. Die Regierung hat gemeinsam mit den Sozialpartnern die neuen Kurzarbeitsregelungen vorgestellt, die ab Juli gelten sollen. Es wird eine Lösung geben, die zwei Modelle umfasst. Modell 1 hält fest, dass Unternehmen, die bis Ende des Jahres weiterhin 50 Prozent Umsatzausfall haben, bis Dezember 2021 das bekannte Kurzarbeitsmodell weiter nutzen können. Hier denken die Verantwortlichen beispielsweise an die Stadthotellerie oder die Luftfahrt. Das Modell 2 ist für alle anderen gedacht und sieh eine Mindestarbeitszeit vor. Es handelt sich um eine Art Übergangsmodell. Die Kolleginnen und Kollegen sollen dieselbe Ersatzrate wie zuvor erhalten, jedoch mindestens 50 Prozent arbeiten. Gleichzeitig soll je angefangener zwei Monate Kurzarbeit verpflichtend eine Woche Resturlaub abgebaut werden. Weites gibt es einen Abschlag von 15 Prozent von der bisherigen Beihilfehöhe.

Das neu vorgestellte Modell gilt bis Sommer 2022. Es wird deutlich, dass diese Neuregelung mit einer Verschlechterung der Situation der betroffenen Kolleginnen und Kollegen einhergeht. Wie sich die Krise und auch die Pandemie weiter entwickeln, ist offen, doch auch hier zeigt sich, dass dies vor allem auf Kosten der Arbeiterklasse gehen soll.

Quelle: Der Standard / Oberösterreichische Nachrichten

- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN