Die ukrainische Armee wurde mit Militärgütern aus Beständen des österreichischen Bundesheeres beliefert. Verteidigungsministerin Tanner bezeichnet dies als „humanitäre Unterstützungsleistung“.
Wien. In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage schlüsselte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) Österreichs bisherige Militärgüterlieferungen an die Ukraine auf: Aus Beständen des Bundesheeres wurden 10.059 Gefechtshelme sowie 9.300 Splitterschutzwesten an die ukrainische Armee übergeben. Die Helme stammen aus Produktionsjahren zwischen 1996 und 2002 und sollen einem Wert von rund 352.000 Euro entsprechen. Als Ersatz wurden für das Bundesheer bereits 40.000 modernere „Kampfhelme 2015“ geordert. Die Schutzwesten waren laut Tanner Altbestände aus den 1990er Jahren, die vor der Lieferung vom Amt für Rüstungs- und Wehrtechnik auf ihre Tauglichkeit überprüft wurden.
Als Rechtsgrundlage dieser militärischen Spendenaktion beruft sich die Ministerin auf den EU-Beschluss zur so genannten „Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte“ vom 28. Februar 2022. Tanner legte zudem Wert auf die Feststellung, dass es sich bei diesen Militärgütern um „nicht tödliche Ausrüstung“ handelt, weswegen diese „Unterstützungsleistungen“ aus Österreich rein „humanitären“ Charakter hätten, was doch eine gewagte Behauptung darstellt. Nun kann und muss man es freilich begrüßen, dass die Bundesregierung immerhin keine Waffen in ein Kriegsgebiet geliefert hat, doch die österreichische Neutralität wurde sehr wohl abermals mit Füßen getreten: Militärgüter bleiben Militärgüter und kommen in der Kriegsführung zum Einsatz. Wer solche an eine Krieg führende Armee liefert, macht sich zumindest indirekt zur Kriegspartei – aber das ist Österreich ja auch schon auf politischer und wirtschaftlicher Ebene.
Quelle: ORF