HomePolitikParlament verhindert Strafverfolgung von FPÖ-Obmann Hofer

Parlament verhindert Strafverfolgung von FPÖ-Obmann Hofer

Wien. Der Immunitätsausschuss des österreichischen Nationalrats hat am Mittwoch beschlossen, dem Begehren der Wiener Staatsanwaltschaft nach Auslieferung des Abgeordneten Norbert Hofer (FPÖ) nicht zu entsprechen. Die Staatsanwaltschaft wollte durch den Antrag ermöglichen, dass sie gegen Hofer für seine auf einer Kundgebung in Favoriten getätigte Aussage, der Koran sei gefährlicher als Corona, wegen mutmaßlicher Verhetzung ermitteln und ggf. ein Verfahren eröffnen kann. Dies ist nun abgewendet, da die parlamentarischen Ausschussmitglieder Hofer beschützen, indem sie feststellen, die Aussage sei „in Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit“ erfolgt, weswegen für ihn die Abgeordnetenimmunität gelte. Aha. Wenn Verhetzung also sowieso zum politischen Programm gehört, dann ist sie kein verfolgungswerter Strafbestand. Gut, dass das auch einmal „amtlich“ geklärt wurde.

Die Mitglieder des Immunitätsausschusses des Nationalrats unterbinden die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Justiz insgesamt aber nicht nur aufgrund einer zufälligen Mehrheit, etwa von ÖVP und FPÖ, sondern der Beschluss gegen Hofers Auslieferung erfolgte – kein Witz – einstimmig, d.h. mit den Stimmen aller Mitglieder der SPÖ, der Grünen und der NEOS. Der mutmaßliche rassistische Hetzer Norbert H. mit aufrechter parlamentarischer Immunität kann sich also herzlich bedanken bei Ausschussobmann Jörg Leichtfried (SPÖ) sowie den Mitgliedern Ruth Becher (SPÖ), Christian Drobits (SPÖ), Sigrid Maurer (Grüne), Christian Bürstmayr (Grüne) und Nikolaus Scherak (NEOS). Die politische Kaste mit ihren fetten Bezügen hält offenbar prinzipienlos und parteiübergreifend zusammen. Wenn man so ein Parlament hat, ist jemand wie Hofer natürlich auch schon wurscht.

Quelle: Der Standard

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