HomeFeuilletonGeschichteVerbot des faschistischen Aufmarschs in Bleiburg/Pliberk

Verbot des faschistischen Aufmarschs in Bleiburg/Pliberk

Kärnten. Von 1952 bis 2019 pilgerten jährlich Tausende Anhänger der faschistischen Ustascha auf das Loibacher Feld im Kärntner Bleiburg/Pliberk. Dabei kam es regelmäßig zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung und zu Verletzungen des Verbotsgesetzes, die von der Polizei allerdings nur kärglich geahndet wurden. 

Die Kommunistinnen und Kommunisten fordern seit jeher ein Verbot dieser verfassungswidrigen Versammlungen. So etwa in gemeinsamen Stellungnahmen der Partei der Arbeit Österreichs mit der Sozialistischen Arbeiterpartei Kroatiens, in denen es unter anderem heißt:

„Wir verurteilen das Faschistentreffen bei Bleiburg, egal unter welchem Deckmantel es stattfindet, und verlangen sein Verbot! Wir fordern die kroatische und die österreichische Regierung auf, dieses Treffen ebenfalls zu verurteilen und für die Zukunft zu verhindern! Wir erwarten von der Katholischen Kirche, die sich als Kollaborateur des Ustascha-Faschismus und des Austrofaschismus historisch belastet hat, dass sie insgesamt ihre Rolle überdenkt und dass alle ihre Abteilungen sich vom „Bleiburger Ehrenzug“ distanzieren! Wir rufen die Völker Österreichs und der Nachfolgestaaten Jugoslawiens, ungeachtet persönlicher Staatsbürgerschaft, Sprache oder Religion, dazu auf, sich gemeinsam gegen Nationalismus und Rassismus zu stellen, im Geiste des Internationalismus und Antifaschismus für Frieden und Völkerfreundschaft zu wirken! Tod dem Faschismus, Freiheit den Völkern!“

Das Treffen wurde jahrzehntelang von von der katholischen Kirche unterstützt. Quelle: Presseservice Wien

Die österreichischen Regierungen hingegen ließen die Faschisten jahrzehntelang gewähren. Auch die katholische Kirche unterstützte die Aufmärsche in Form von Totenmessen. Erst 2020 konnte sich der Nationalrat dazu durchringen, das Innenministerium aufzufordern, die Untersagung künftiger Versammlungen rechtlich zu überprüfen. 

Ein Expertengremium wurde installiert, welches laut Medienberichten nun zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen ist, dass die Aufmärsche in der bisherigen Form jedenfalls zu verbieten seien. Weiters sollen faschistische Embleme in Gedenksteinen entfernt und das Symbolegesetz, welches unter anderem die Verwendung von Ustascha-Symbolen verbietet, ergänzt werden. Zukünftig sollen auch Symbole der Ustascha-Armee HOS (Hrvatske obrambene snage) unter Strafe stehen. 

Quellen: PdA/PdA/derstandard​.at

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