HomePolitikVerfassungsklage gegen Vollspaltböden bei Schweinehaltung

Verfassungsklage gegen Vollspaltböden bei Schweinehaltung

Das Ende der Vollspaltböden könnte endlich näher rücken, wenngleich auf seltsame Weise: Die burgenländische Landesregierung wandte sich mit einem Klärungsersuchen an den Verfassungsgerichtshof. 

Eisenstadt/Wien. Der Großteil der Schweine in Österreichs Landwirtschaft wird auf so genannten Vollspaltböden gehalten. Dass dies zu erheblichem Leid führt und eher nicht dem Tierschutzgesetz entspricht, ist schon länger bekannt und wurde immer wieder thematisiert – doch die ÖVP verhindert bislang ein Verbot, das es in mehreren EU-Staaten bereits gibt.

Nun kam eine neue Initiative von unerwarteter Seite: Die burgenländische Landesregierung (SPÖ) brachte beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Normenkontrolle ein. Das bedeutet, dass der VfGH über die Verfassungskonformität der Zulassung von Vollspaltböden entscheiden muss. Zuvor hat noch der zuständige Bundesminister – es ist Johannes Rauch (Grüne), der auch für Tierschutz verantwortlich ist – eine Erklärung zum burgenländischen Antrag abzugeben.

Bis Jahresende ist mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu rechnen. Es bleibt zu hoffen, dass die schikanöse und sadistische Schweinehaltung auf Vollspaltböden dann endlich der Vergangenheit angehören wird. Allerdings gibt es noch eine Reihe weiterer Angelegenheiten, die in der österreichischen Tierzucht und Fleischindustrie im Argen liegen.

Quelle: ORF

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