Das Gesetz, das Staatsschutz und Verfassungsschutz erlauben soll, Messengerdienste von „potentiellen Gefährdern“ zu überwachen, steht von verschiedensten Seiten unter Kritik. Was hier meistens außer Acht gelassen wird, ist, dass der bürgerliche Staat, und somit auch seine Repressionsinstrumente, kein neutraler Akteur ist.
Wien. Das Gesetz, das von ÖVP, SPÖ und NEOS eingebracht wurde und dem Verfassungsschutz, und damit auch dem Staatsschutz, den Einsatz von Überwachungs-Trojanern zur Kontrolle von Messengerdiensten mutmaßlicher „Gefährder“ erlaubt, steht unter heftiger Kritik. FPÖ und Grüne lehnen die Regelung ab und bezeichnen sie als „Machtfantasien der ÖVP“. Vor allem wird kritisiert, dass durch die eingesetzte Überwachungssoftware Sicherheitslücken in IT-Systemen entstehen, die von Dritten ausgenutzt werden können. Ob Grüne und FPÖ dieses Gesetz tatsächlich konsequent ablehnen würden, wenn sie selbst in der Regierung wären, darf bezweifelt werden.
Auch internationale und österreichische NGOs äußerten sich kritisch. In einem offenen Brief, veröffentlicht am Dienstag, warnten sie davor, dass der Staat „zum Hacker“ werde, denn Überwachungssoftware greift in der Regel auf ganze Geräte zu und nicht nur auf einzelne Apps. Die Kritik fokussiert sich allerdings weniger auf den Verlust der Privatsphäre, sondern auf die sicherheitstechnischen Risiken.
Eine andere Dimension der Kritik kommt von namhaften Juristinnen und Juristen. Sie warnen, dass dieses Gesetz die institutionelle Trennung zwischen Polizei und Staatsschutz verwische. Außerdem sei eine Überwachung in dem angestrebten Umfang mit den derzeitigen technischen Mitteln ohne massiven Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung kaum umsetzbar. Das Gesetz sei daher verfassungswidrig.
Überwachung im Dienste des kapitalistischen Staats
Wichtig ist zu betonen: Bei dieser Ausweitung staatlicher Überwachung ging es nie um Sicherheit oder den Schutz vor Terrorismus, auch wenn uns diese Lüge von bürgerlichen Medien weiterhin verkauft wird.
Die Überwachung durch den Verfassungsschutz, also durch den Inlandsgeheimdienst und Staatsschutz, erfolgt bereits beim sogenannten „bestehenden Verdacht“. Das öffnet Tür und Tor für willkürliche Maßnahmen. Jeder Mensch, der den Interessen des kapitalistischen Staats, also jenen der besitzenden Klasse, im Weg steht, kann so umfassend beobachtet und überwacht werden. Dass diese Repressionsmittel gegen marxistische und andere klassenbewusste Gruppen zum Einsatz kommen, ist keine theoretische Spekulation, sondern politische Realität.
Hier zeigt sich wieder, dass „digitale Überwachung kein neutrales Werkzeug, sondern ein politisches Instrument zur Kontrolle und Disziplinierung der Arbeiterklasse“ ist.
Quellen: Die Presse, Der Standard, ORF, Kurier