HomePolitikVfGH: Gesetzwidrige Corona-Verordnungen der Regierung

VfGH: Gesetzwidrige Corona-Verordnungen der Regierung

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat in einem Erkenntnis einige Corona-Verordnungen der Bundesregierung für unzulässig erklärt. Anders gesagt: Die Regierung hat zulasten der Bevölkerung unrechtmäßig gehandelt und gegen Gesetze verstoßen.

Wien. Der Dilettantismus der österreichischen Bundesregierung von ÖVP und Grünen im Zuge der Corona-Epidemie war schon bisher an vielen Stellen offensichtlich, nun hat ihn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eindeutig und endgültig festgestellt: Einige Verordnungen waren gesetzeswidrig. Darunter fällt etwas das generelle Betretungsverbot für öffentliche Orte („Ausgangsverbot“): Die von 15. März bis 30. April geltende „Ausgangssperre“ – mit den berühmten vier Ausnahmen – hätte keinerlei gesetzliche Grundlage, so der VfGH. Es sei der Regierung bzw. dem zuständigen Minister „verwehrt, durch ein allgemein gehaltenes Betretungsverbot des öffentlichen Raumes außerhalb der eigenen Wohnung (im weiten Sinn des Art. 8 EMRK) ein … Ausgangsverbot schlechthin anzuordnen“, heißt es in der Begründung. Hingegen wäre lediglich ein Betretungsverbot für genau definierte Orte oder regional begrenzte Gebiete zulässig gewesen.

Nachträgliche Unzulässigkeiten

Auf den ersten Blick mag es hinfällig erscheinen, dies im Nachhinein festzustellen. Doch auf Basis des gesetzwidrigen generellen Betretungsverbotes wurden rund 35.000 Menschen von der Polizei angezeigt und mit Verwaltungsstrafen bedacht. Die Regierung wäre nun gut beraten, den freundlichen Hinweis des VfGH nicht nur auf einspruchsbedingt noch laufende Verfahren anzuwenden – was rechtlich möglich wäre –, sondern ihren Fehler umfassend einzugestehen, alle illegalen Strafen zurückzunehmen und bereits bezahlte Bußgelder so rasch wie möglich zurückzuzahlen. Und eine Entschuldigung wäre auch angebracht für verfassungswidrige Repressionen gegen die österreichische Bevölkerung. Ebenfalls nicht rechtens waren darüber hinaus jene Verordnungen, die eine Geschäftsöffnung auf Raten, nach Größeneinteilungen und Sortiments, bestimmt hatte – diese Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, ohne sachliche Rechtfertigung, so das Höchstgericht.

Regierung gegen Recht und Verfassung?

Das Zeugnis für die Regierung fällt somit fatal aus – sie erwies sich nicht nur als unfähig, gesetzeskonforme Verordnungen zu erlassen, sondern spielte auch ganz bewusst mit den verfassungsmäßigen Rechten der Bevölkerung. Man erinnert sich: Als Bundeskanzler Kurz, der wohl besser sein Jus-Studium nicht abgebrochen hätte, auf die absehbare Gesetzes- bzw. Verfassungswidrigkeit mancher Entscheidungen hingewiesen wurde, meinte er auf lapidare und überhebliche Weise, dies müsse sich eben der VfGH ansehen – im Wissen, dass die fraglichen Verordnungen bis dahin schon wieder außer Kraft sein würden. Es ist jedoch nicht die Aufgabe des VfGH, den gleichgültigen Pfusch einer inkompetenten Regierung auszubessern, sondern als höchste Instanz die Normenkontrolle bezüglich Recht und Verfassung auszuüben. Auch jetzt gibt sich die Regierung nur teilweise einsichtig: „Verfassungsministerin“ Edtstadler will das Erkenntnis des VfGH nun ihrerseits prüfen und hat offenbar noch immer nicht begriffen, dass in der demokratischen Republik – und sei sie eine bürgerliche – nicht der Schwanz mit dem Hund wedelt.

Quelle: ORF

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