Durch die Corona-Pandemie sind viele Zimmer in Studentenwohnheimen ungenutzt. Viele der Studierenden sind im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21 erneut nach der Umstellung auf Distance-Learning de facto nicht mehr in ihrem Wohnheimzimmern. Dies hat mehrerlei Gründe, einerseits ist vielfach durch Gemeinschaftsküchen oder andere Gemeinschaftsräume entweder ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben oder eben deswegen sind sie nicht mehr zugänglich und somit ein normales Wohnen nicht möglich. Die Rückkehr in die Heimatorte oder auch ‑länder ist teilweise aber auch ökonomisch oder durch sonstige Aspekte bedingt. Die Heimbetreiber zeigen jedoch Berichten zufolge kaum bis kein Entgegenkommen, in Sachen Kündigungen oder Mietreduktion. Hierbei wird sich zum Beispiel darauf berufen, dass befristete Mietverträge nicht im ersten Jahr kündbar sind und das es lediglich unter bestimmten Gründen zu legitimen Kündigungen kommen kann.
Anerkannte Gründe sind beispielsweise Studienabbruch, Präsenz- oder Zivildienst, Wechsel des Studienorts, Schwangerschaften, Pflege eines nahen Angehörigen, plötzliche soziale Notlagen. Jedoch scheinen die Betreiber erfinderisch darin zu sein, diese Begründungen nicht anzuerkennen, dem Standard liegen Berichte vor, dass die covid-19-bedingte Arbeitslosigkeit des Vaters nicht als soziale Notlage anerkannt wurde, sondern als wirtschaftliche eingestuft wurde und somit keine vorzeitige Kündigung möglich sei. Außerdem gab es Fälle, in denen die Meldung von Pflege für Angehörige vorlag, für das Heim nachvollziehbar gemacht werden sollte, dass kein anderer und keine andere diese übernehmen könne. Auch die teilweise sogar angeordnete Rückreise in das Heimatland wurde nicht als Kündigungsgrund anerkannt, da dies kein Studienabbruch sei in Zeiten von Distance-Learning. Kostenreduktionen wegen eingeschränkter Nutzung findet ebenfalls kaum statt.
Die Lage der Studierenden ist aktuell nicht leicht, viele haben ihre Einkommensquellen durch den Lockdown und die um sich greifende kapitalistische Krise verloren. Es gibt seitens der Bundesregierung keine Aberkennung einer Sondersituation an Hochschulen und immer wieder wird suggeriert Präsenzunterricht sei möglich, was auch zu dem geführt hat, dass Studierende trotz dessen, dass es absehbar war, wieder Verträge in Studentenwohnheimen für das vergangenen Wintersemester abschlossen, die nun fast unkündbar scheinen. Es bleibt zu hoffen, dass im kommenden Semester planbarer wird, jedoch ist bei den zuletzt getroffenen Entscheidungen in Sachen UG aber auch Pandemie anzuzweifeln, dass das Missmanagement zu einer Politik im Sinne der Studierenden wird.
Quelle: Standard