Wien. In Wien wurde ein 40-jähriger Mann, der im Sommer 2024 seine 49-jährige Partnerin erwürgt hatte, zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sprach von einer besonders brutalen Vorgehensweise. Der Fall offenbart die strukturelle Gewalt, die Frauen tagtäglich bedroht – ganz besonders, wenn männliche Eifersucht und Besitzdenken auf patriarchale Machtvorstellungen treffen.
Der Mann hatte die damals 49-Jährige im gemeinsamen Haushalt in Wien-Favoriten getötet. Zeugenberichten zufolge erlitt sie einen minutenlangen Todeskampf: Faustschläge, Würgen und das Werfen gegen Möbelstücke zeichnen laut Anklage ein Bild gnadenloser Gewalt. Für die Töchter der Getöteten (21 und 22 Jahre alt) war es ein Schock. Das Gericht sprach ihnen jeweils 25.000 Euro Trauerschmerzengeld zu. Eine Nachbarin, die den Todeskampf hilflos mitanhören musste, erhält 2.000 Euro.
Angeklagter und Opfer hatten sich erst 2023 über eine Dating-Plattform kennengelernt. Nichts deutete auf eine solche Eskalation hin, zumal der Mann laut Chatprotokollen keine konkrete Ablehnung durch seine Partnerin erfuhr. Ganz im Gegenteil versicherte sie ihm mehrfach, er sei keineswegs eine „Notlösung“. Doch den Aussagen zufolge entwickelte der Mann eine obsessive Eifersucht, angetrieben von massiven Verlustängsten. Er las ständig Onlineberichte über Frauenmorde und recherchierte das Strafausmaß dafür. Die Staatsanwaltschaft zeigte in der Verhandlung auf, dass er in den 48 Stunden vor der Tat mindestens 50 Artikel zu diesem Thema konsultiert hatte.
Nach seiner Festnahme gestand der Mann die Tat. Er gab an, von Eifersucht angetrieben gewesen zu sein. Dem psychiatrischen Gutachter zufolge weist er keine gravierende psychische Störung auf. Es handle sich, so der Sachverständige, um „typisch männliche Gewalt“, wie sie eben im patriarchalen Kontext immer wieder vorkomme: Ein männlicher Täter, der lieber tötet, als eine Trennung oder Eigenständigkeit seiner Partnerin zu akzeptieren.
Richter Stefan Apostol nannte die Tat ein „Martyrium“ für das Opfer. Obwohl der Angeklagte unbescholten war und sich später selbst stellte, sah sich das Gericht zu keiner milderen Strafe veranlasst. Der 40-Jährige erhielt die Höchststrafe: lebenslang. Die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Immer wieder töten Männer Frauen, weil sie sich in ihrem „Recht“ auf die Partnerin bedroht sehen. Im Kapitalismus ist dieses Besitzdenken ein fatales Muster: Frauen sind nicht selten Objekte in den Augen bestimmter Männer, die über sie verfügen möchten. Sobald eine Abgrenzung oder Trennung droht, eskaliert das Unterlegenheitsgefühl in tödliche Gewalt. Der Frauenmord in Favoriten passt in diesen traurigen, strukturellen Kontext. Wenn ein Mann seit Monaten Berichte über Frauenmorde studiert, wäre ein sensibles soziales Umfeld oder eine konsequente Hilfsstruktur dringend nötig gewesen. Und auch durch entschlossene Prävention, durch finanzierte Frauenhäuser und Beratungsstellen hätte derartig eskalierender Gewalt entgegengewirkt werden können.
Quelle: ORF