Der Europäische Rat hat den „Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030“ beschlossen – ein Programm, das die EU bis zum Ende des Jahrzehnts militärisch „einsatzbereit“ machen soll. Der Beschluss sieht eine umfassende Aufrüstung, den Ausbau der Rüstungsindustrie und die engere Verzahnung mit der Ukraine vor. Gleichzeitig treten deutliche Spannungen zwischen den Mitgliedsstaaten und den USA zutage – etwa über den Kauf amerikanischer Waffensysteme.
Brüssel. Im Beschlusstext des Europäischen Rates vom Donnerstag zum Thema „europäische Verteidigung und Sicherheit“ wurde der sogenannte „Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030“ („Defence Readiness Roadmap 2030“) bestätigt. Dieses Dokument, das bereits am 16. Oktober von der Europäischen Kommission vorgestellt worden war, legt die strategische Linie für die militärische Aufrüstung und Kriegsbereitschaft der Europäischen Union fest. Ziel ist es, die EU bis 2030 „einsatzbereit“ zu machen, um – so der Wortlaut – ihre „Interessen“ in einer möglichen Ausweitung internationaler Konflikte zu verteidigen.
Innere Widersprüche und existenzielle Bedrohungen
Der Text zeigt zugleich bestehende Spannungen innerhalb der Union auf. Uneinigkeit herrscht etwa über die Beschlagnahme eingefrorener russischer Vermögenswerte. Belgien äußert deutlichen Widerstand, und auch die Europäische Zentralbank hat laut dem Dokument Vorbehalte. Diese Differenzen verdeutlichen, dass jedes Mitgliedsland in erster Linie die Interessen seiner eigenen nationalen Wirtschaft und Bourgeoisie verteidigt.
Der Beschlusstext spricht von einer „existentiellen Bedrohung“ der EU und betont die Entschlossenheit des Europäischen Rates, den Ausbau der militärischen Kapazitäten zu beschleunigen. Die Union soll künftig „autonom, koordiniert und mit einem umfassenden Ansatz“ auf aktuelle und zukünftige Bedrohungen reagieren können.
Zentrale Ziele sind die Verringerung strategischer Abhängigkeiten, die Schließung bestehender Fähigkeitslücken und der Ausbau der europäischen verteidigungsindustriellen und technologischen Basis, um Ausrüstung in größerem Umfang und höherem Tempo bereitstellen zu können.
Priorität: Ostflanke der EU und Grenzschutz
Im Abschnitt 14 der Schlussfolgerungen wird hervorgehoben, dass „die unmittelbaren Bedrohungen an der Ostflanke der EU“ und die „gezielte Unterstützung der Mitgliedstaaten“ Priorität haben.
Im darauffolgenden Punkt 15 wird auch auf Bedrohungen an den übrigen Grenzen der Union Bezug genommen – hier betont der Europäische Rat die „Bedeutung ihrer Verteidigung“.
Mit Hinweis auf angebliche „hybride Angriffe Russlands und Weißrusslands“ erklärt die EU die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des Schutzes kritischer Infrastrukturen zur sicherheitspolitischen Notwendigkeit. Dazu zählen Energie‑, digitale und Unterwasserinfrastrukturen. Im Dokument wird zudem auf sogenannte „duale Infrastrukturen“ verwiesen – also Anlagen, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können und deshalb gezielt ausgebaut werden sollen.
Ausbau der Luftabwehr und Drohnenabwehr
Zur Bewältigung „unmittelbarer Bedrohungen“ sollen sich die EU-Arbeiten auf konkrete Projekte konzentrieren, insbesondere auf die gemeinsame Entwicklung und Stärkung von Fähigkeiten zur Drohnen- und Luftabwehr. Dabei sollen bestehende Finanzierungsinstrumente wie SAFE und EDIP vollständig genutzt werden. Diese Programme werden von den Mitgliedsstaaten finanziert und fließen direkt in die europäische Rüstungsindustrie.
Der Text hebt die Bedeutung der „Interoperabilität“ der militärischen Systeme hervor. Investitionen sollen „gemeinsam“ erfolgen, um „ökonomische Skaleneffekte“ zu erzielen – ein Ansatz, der den Ausbau der europäischen Rüstungsproduktion beschleunigen und die Gewinne der Industrie steigern soll.
Integration der Ukraine in die EU-Verteidigungsindustrie
Der Europäische Rat sieht vor, dass das ukrainische Selenskyj-Regime in die europäische Verteidigungsindustrie eingebunden wird, insbesondere im Bereich der Verteidigungsinnovation und Hochtechnologie.
Der Rat begrüßt außerdem ausdrücklich, dass Finanzinstitutionen die Finanzierung der Rüstungsindustrie erleichtert haben, und fordert die Europäische Kommission auf, einen „Fahrplan für den Umbau der Verteidigungsindustrie“ vorzulegen. Diese Maßnahmen sollen den Übergang zu einer stärker militarisierten europäischen Wirtschaft beschleunigen.
Zusammenarbeit mit „gleichgesinnten Partnern“ und Rolle der NATO
Abschließend erinnert der Europäische Rat an die Bedeutung der Zusammenarbeit mit „gleichgesinnten Partnern“, die die außen- und sicherheitspolitischen Ziele der EU teilen. Eine stärkere und fähigere EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung soll laut Text „positiv zur globalen und transatlantischen Sicherheit beitragen“ und die NATO ergänzen, die weiterhin das Fundament der kollektiven Verteidigung der Mitgliedsstaaten bildet.
Der Beschluss spiegelt zugleich Spannungen zwischen EU-Staaten und den USA wider – insbesondere im Hinblick auf Bestrebungen, die Abhängigkeit von US-amerikanischen Waffensystemen zu verringern. In diesem Zusammenhang erklärte z.B. die griechische Regierung, es habe eine „Erfolgsgeschichte der griechischen Diplomatie“ gegeben, da – wie es heißt – die Türkei nicht am SAFE-Programm teilnehmen werde.
Quelle: 902.gr



















































































