Die Werte der wichtigsten Gleichstellungsindikatoren in den EU-Ländern haben sich in den letzten Jahren kaum verbessert: Menschen mit Behinderungen haben immer noch Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden, und sie sind stärker von Armut bedroht.
Luxemburg. Gemäß einem Bericht des EU-Rechnungshofs haben die Bemühungen zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union nur begrenzte Fortschritte erzielt. Die Schlüsselindikatoren für Gleichstellung in den EU-Ländern zeigten in den letzten Jahren kaum Verbesserungen, wie der EU-Rechnungshof gestern bekanntgab.
Menschen mit Behinderung haben es innerhalb der EU demnach immer noch sehr schwer, einen Arbeitsplatz zu finden. Dass die Anerkennung des Behindertenstatus in allen Ländern unterschiedlich vonstattengeht, trägt etwa dazu bei, dass die gegenseitige Anerkennung nicht immer problemlos verläuft.
Das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs, Stef Blok, fasst die Situation derlei zusammen: „Menschen mit Behinderungen in der EU haben nach wie vor große Probleme, einen Arbeitsplatz zu finden und nicht in Armut abzugleiten. Außerdem stoßen sie auf Hindernisse, wenn sie sich frei über Ländergrenzen hinweg bewegen wollen.“
Ungefähr 25% der EU-Bürgerinnen und ‑Bürger, die älter als 16 Jahre sind, was etwa 87 Millionen Menschen entspricht, insbesondere ältere Personen, geben an, eine Einschränkung zu haben, sei es körperlicher oder geistiger Natur. Aufgrund der steigenden Altersstruktur in der EU wird erwartet, dass sowohl der Prozentsatz als auch die Gesamtzahl dieser Menschen in Zukunft zunehmen werden. Im Jahr 2021 hatten lediglich 51% der Personen mit Behinderungen, laut Eurostat, eine Anstellung, während dieser Anteil bei Menschen ohne Behinderungen bei 75% lag. Die Beschäftigungslücke für Menschen mit Behinderungen blieb im Vergleich zu 2014, dem Beginn der Aufzeichnungen, nahezu unverändert. Zudem waren Menschen mit Behinderungen einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt, wobei dieses Risiko bei Frauen höher war als bei Männern. Die Situation hat sich aufgrund der COVID-19-Pandemie weiter verschärft.
Auch wenn es finanzielle Unterstützung für Sozialpolitik aus EU-Töpfen gibt, sind für die Sozialpolitik und die Inklusionsmaßnahmen auch, so der Rechnungshof, vor allem die EU-Staaten selbst verantwortlich. So könne man auch nicht mit Genauigkeit feststellen, ob das Geld tatsächlich an der richtigen Stelle ankommt oder wie viel davon. „Diese Information,“ so der Rechnungshof, „wäre aber wichtig, um anschaulich machen zu können, wie sich die Situation der Betroffenen durch EU-Hilfen verbessert habe.“
Quellen: ORF / Rechnungshof