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Freizeitpädagogik: GPA erteilt Streikfreigabe

Nach Protesten von Freizeitpädagoginnen und ‑pädagogen gegen eine geplante Reform hat die Gewerkschaft GPA am Dienstag eine Streikfreigabe erteilt. Für den 15. Juni sind Warnstreiks angekündigt. Die heute vorgestellte Novelle des Schulgesetzes hätte Verschlechterungen für die Beschäftigten zur Folge.

Wien/St. Pölten. Um trotz Lehrermangel den zunehmenden Betreuungsbedarf von Schülerinnen und Schülern in der schulischen Tagesbetreuung ausbauen zu können, wurde vor rund zehn Jahren das Berufsbild der Freizeitpädagoginnen und ‑pädagogen geschaffen. Diese dürfen die Schülerinnen und Schüler nur in ihrer Freizeit betreuen, während in der individuellen Lernzeit Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher die Betreuung übernehmen.

Reform geplant

Das Bildungsministerium hat nun eine Gesetzesnovelle vorgestellt, mit der das geändert werden soll. Das Berufsbild der Freizeitpädagoginnen und ‑pädagogen soll durch Assistenz- und Freizeitpädagoginnen und ‑pädagogen ersetzt werden. Zusätzlich zur Betreuung in der Freizeit sollen die Aufgabenbereiche Lernunterstützung und digitale Unterstützung hinzukommen.

Momentan ist es so, dass Freizeitpädagoginnen und ‑pädagogen streng genommen auch keine Lehrausflüge begleiten dürfen, da das Unterrichtszeit ist. Direktorinnen und Direktoren verfügen gegenüber Freizeitpädagoginnen und ‑pädagogen außerdem über kein Weisungsrecht. Diese sind nicht wie Lehrerinnen und Lehrer über den Bund oder die Länder angestellt, sondern über die Gemeinden bzw. Vereine, die diese Aufgaben im Auftrag der Gemeinden übernehmen.

Reform hätte Schlechterstellung zur Folge

Der Reformplan von Bildungsminister Polaschek (ÖVP) verändert allerdings nicht nur das Berufsbild. Der Entwurf enthält zahlreiche Schlechterstellung für die Beschäftigten. Der Zugang zum Beruf wird durch die Einführung der Hürde Matura erschwert, gleichzeitig soll die Ausbildungszeit trotz einem Mehr an Aufgaben verkürzt werden. Faktisch heißt das, dass die zukünftigen Assistenz- und Freizeitpädagoginnen und ‑pädagogen mehr leisten sollen, mit einer schlechteren Ausbildung. Eine Matura als Voraussetzung erschwert zusätzlich den Zugang zum Beruf.

Für die bereits in diesem Bereich Beschäftigten soll die Matura nicht zur Voraussetzung gemacht werden, ansonsten könnten viele ihre Arbeit verlieren, da bisher keine Matura notwendig war. Der Betriebsrat der Bildung im Mittelpunkt GmbH geht von bis zu 19 Prozent Gehaltsverlust durch die angedachte Reform aus.

Bei der Präsentation der Reform durch Bildungsminister Polaschek in St. Pölten waren auch Vertreterinnen und Vertreter des Betriebsrates von Bildung im Mittelpunk anwesend. Sie forderten Polaschek dazu auf, die Gewerkschaft und die gewählten Betriebsräte der Freizeitpädagoginnen und ‑pädagogen in die Reform mit einzubeziehen. Für den 15. Juni ist ein erster Warnstreik gegen die Schlechterstellungen und für ein Einbeziehung in den Reformprozess angekündigt.

Die Gewerkschaft GPA unterstützt den Protest der Beschäftigten. In einer APA-Aussendung erklärt die GPA-Vorsitzender Barbara Treiber: „„Weder Beschäftigte, noch Betriebsrat oder Gewerkschaft waren in die Novellierung eingebunden. Die mindere Qualität des Gesetzesentwurfs zeigt, dass hier offenbar fachfremde Personen am Werk waren.“

Quelle: ORF/Betriebsrat BiM/APA

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