HomeKlassenkampfGewerkschaft Younion verweigert gekündigtem Personalvertreter Solidarität

Gewerkschaft Younion verweigert gekündigtem Personalvertreter Solidarität

Geschäftsleitung und FSG-Mehrheit in trauter Eintracht gegen einen kritischen Personalvertreter. Die Solidarität in der Belegschaft wächst. Empörung über die Verweigerung der Solidarität seitens der Gewerkschaft Younion.

Wien. Nun ist es auch offiziell: Richard B., Straßenbahnfahrer und Personalvertreter einer fraktionsunabhängigen Liste bei den Wiener Linien, hat das Kündigungsschreiben erhalten und wird bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vom Dienst freigestellt. Wie wir bereits berichteten, hatte er sich erlaubt, sich kritisch zu einigen Corona-Schutzmaßnahmen der Dienstgeberin zu äußern. Der Schutz der Kolleginnen und Kollegen und die Kritik an Schutzmaßnahmen, so sie ihm unzureichend erscheinen, gehört zu den ureigensten Aufgaben eines Personalvertreters und Betriebsrats, würde man meinen.

Geschäftsleitung und SP-Personalvertreter in trauter Eintracht

Die Bosse bei den Wiener Linien haben das aber offenbar als Majestätsbeleidigung empfunden, und dem Personalvertreter unterstellt, er würde das Image der Dienstgeberin in der Öffentlichkeit beschädigen. Die Kündigungsabsicht wurde dem Zentralausschuss als oberstem Organ der Personalvertretung zur Stellungnahme übermittelt. In einer Welt, in der Solidarität mehr bedeutet, als Parteizugehörigkeit, würde ein solcher Zentralausschuss gegen die geplante Kündigung entschieden protestieren. Nicht so in diesem Fall: Der Zentralausschuss stimmte der Kündigung zu. Dass dort eine satte Mehrheit der sozialdemokratischen Gewerkschafter (FSG) besteht, muss wohl nicht extra erwähnt werden. Noch dazu spielte sich das noch während des Corona-bedingten Lock-down ab, und es wurde ein Umlaufbeschluss gefasst, an dem im Nachhinein manche Teilnehmer laut ihrer mündlichen Aussagen nicht beteiligt gewesen sein wollen, bzw. sich gegen die Kündigung ausgesprochen haben. Ob das stimmt, können wir nicht überprüfen.

„Wo sind die Ideale der Gewerkschaft hingekommen“?

Bei vielen Kolleginnen und Kollegen, nicht nur der eigenen Liste, lösten diese Vorgänge helle Empörung aus. So wandte sich ein Personalvertreter einer anderen fraktionsunabhängigen Liste bei den Wiener Linien, der Busfahrer Herbert W., an den Vorsitzenden der Gewerkschaft Younion, Christian Meidlinger. Er forderte Meidlinger auf, sich als Gewerkschaftsvertreter für den gekündigten Kollegen einzusetzen. „Wo sind die Ideale der Gewerkschaft: Solidarität, Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit hingekommen?“ fragte er seinen Gewerkschaftsvorsitzenden. In seinem Antwortschreiben regt sich Meidlinger darüber auf, dass der Kollege von ihm verlangt, sich in Angelegenheiten der Personalvertretung einzumischen, was er gar nicht darf. Dabei wollte Herbert W. vor allem eines von ihm: SOLIDARITÄT. Zu den Belehrungen meint Herbert W. nur: „Dazu hätte ich den Meidlinger nicht gebraucht, das hätte ich auch so gewusst.“ Meidlinger sitzt für die SPÖ im Wiener Landtag und Gemeinderat, und ist bis heute neben seinem Gemeinderatsmandat freigestellter Personalvertreter bei den Wiener Linien. Er kennt sich in der Materie also gut aus, und steht mit den FSG-Größen in der Personalvertretung sicher in engster Verbindung. Auch an ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian richtete Herbert W. ein Protestschreiben, dieses blieb bis dato unbeantwortet.

Erste Austritte aus der Gewerkschaft

Vor kurzem ist uns bekannt geworden, dass es auch schon erste Austritte aus der Gewerkschaft gibt. Eine Kollegin, die nach 22 Jahren Mitgliedschaft ihren Austritt aus der Gewerkschaft erklärt: „Die beschämende ‚Duldungsstarre‘ dieser Gewerkschaft bei dem Schau-Kündigungsprocedere eines engagierten Personalvertreters und Betriebsrates lässt es nicht mehr zu, dort Mitglied zu bleiben“. Sie weist darauf hin, dass von Seiten der Gewerkschaft nicht nur jegliche Solidarität mit dem Kollegen verweigert wird, sondern ihrer Wahrnehmung nach sogar ein Gewerkschaftsfunktionär noch zur Aufschaukelung des Ganzen beiträgt.

„Sie werden nicht durchkommen“

Durch die langjährige Betriebszugehörigkeit von Richard B. würde seine Kündigung erst am 30.11.2020 wirksam. Er wird sie mit Hilfe einer von ihm selbst organisierten Rechtsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht anfechten. „Sie werden damit nicht durchkommen“ gibt er sich kämpferisch.

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