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Mangelhafter Hitzeschutz im Arbeitsrecht

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Klimakrise und aktueller Hitzewellen in diesem Sommer fordert die AK eine Anpassung des Arbeitsrechts hinsichtlich des Hitzschutzes.

Innsbruck. Angesichts der aktuellen Hitze verweist die Arbeiterkammer (AK) darauf, dass es keine rechtlich abgesicherte Möglichkeit gibt, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die Temperaturen zu hoch sind. Schon seit Jahren wird die Problematik diskutiert, doch geschehen ist noch nichts. Dies sei aber dringend notwendig, da hohe Temperaturen nicht nur die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, sondern auch die Gesundheit gefährden können.

Nicht nur für Bauarbeiter, sondern für alle, die ihrer Arbeit im Freien nachkommen, braucht es zusätzliche Schutzmaßnahmen, etwa vor UV-Strahlung oder bei Ozonalarm, sowie die Pflicht zur Einstellung der Arbeit ab einer bestimmten Temperaturgrenze. Die bestehende Arbeitsstättenverordnung bedarf diesbezüglich einer gründlichen Reform.

Dies gilt ebenso für Innenräume. Die Tiroler Arbeiterkammer fordert hier ab 30 Grad bezahlt hitzefrei, solange keine kühlere Alternative angeboten wird. Denn von extremer Hitze sind häufig auch Fabrikhallen, Fahrerkabinen und schlecht isolierte Büros in direkter Sonneneinstrahlung betroffen.

Quelle: ORF

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