Wien. Der Gewerkschaftliche Betriebsausschuss der BRG Seestadt hat eine Stellungnahme zum Abschluss der Gehaltsverhandlungen im Öffentlichen Dienst veröffentlicht, die wir an dieser Stelle dokumentieren:
„Der am Dienstag beschlossene Abschluss sieht eine Gehaltserhöhung von 3,3 % ab Juli 2026 vor, gefolgt von einer jährlichen Erhöhung um 1 % ab August 2027. Die Führung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) verkauft uns das Verhandlungsergebnis von durchschnittlich 1,5 % pro Jahr als „einer der höchsten Prozentsätze, der im heurigen Herbst bei Lohnabschlüssen erzielt wird“ und verweist in ihrer Ausschreibung auf eine „langfristige und nachhaltige“ Stärkung der Kaufkraft.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es nicht absehbar ist, wie hoch die Inflation in den kommenden Jahren sein wird. Somit kann die Gewerkschaftsführung nicht davon ausgehen, dass eine tatsächliche „langfristige und nachhaltige“ Stärkung der Kaufkraft vorliegt, zumal die Inflation Stand September 4 % betrug (wobei die Güter des alltäglichen Bedarfs noch stärker von der Teuerung betroffen sind). De facto nimmt die Gewerkschaftsführung das sehr reale Risiko eines Kaufkraftverlustes in Kauf, nachdem der Abschluss auf drei Jahre ausgelegt wurde. Wir sollen also auf einen Teil unseres Gehaltes verzichten – trotz der anhaltenden sehr hohen Arbeitsbelastung. In anderen Worten, der Gehaltsabschluss, der uns vonseiten der Gewerkschaftsführung als Erfolg verkauft wird, ist eine Zumutung.
Unsere Forderungen an die Bundesregierung lauten daher:
- Erhöhung des Gehalts ab Jänner 2026
- angemessene Lohnerhöhungen für die Jahre 2027 und 2028
- keine Verpflichtung von Lehrpersonen für die Sommerschulezeitnahe Anrechnung der Vorverdienstzeiten
- mehr unterstützende medizinische Fachkräfte und Sozialarbeiter:innen an Schulen (bei fairer Bezahlung)
- Vereinheitlichung des Dienstrechts mit gerechter Vergütung
Unsere Forderungen an die Gewerkschaftsführung lauten daher:
- Rücknahme der Zustimmung zu dem Gehaltsabschluss für die nächsten drei Jahre
- Kampfmaßnahmen (Dienststellenversammlungen, Kundgebungen, Streiks) müssen durchgeführt werden, um auf die stetigen Verschlechterungen zu reagieren
- Forderungen abseits der Gehaltshöhe z.B. nach Unterstützungspersonal müssen aufs Verhandlungsparkett gebracht werden
Lasst uns gemeinsam dafür einstehen!“