Wien. Der Standard wurde in der Causa Schilling vom Medienrat verurteilt. Das vermeintliche Qualitätsmedium konnte immer wieder mit einseitiger Berichterstattung in Verbindung gebracht werden, beispielsweise auch im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Genozid in Gaza und der Partei der Arbeit.
Die österreichische Medienlandschaft ist sich uneinig, ob die von der Tageszeitung Der Standard erhobenen Vorwürfe gegen Lena Schilling, die Spitzenkandidatin der Grünen für die EU-Wahl, von politischer Bedeutung waren. Die Zeitung der Arbeit hat hier ein klares Urteil getroffen: Gossip, Gerüchte und persönliche Anschuldigungen dominierten die Schlagzeilen – ein inszeniertes Drama, das scheinheilig von den eigentlichen politischen Auseinandersetzungen ablenkt. Der Charakter der EU als imperialistisches Bündnis sowie die Positionen der Parteien gerieten in den Hintergrund.
Der Fall der Berichtserstattung zu Schilling wurde nach zahlreichen Beschwerden an den Österreichischen Presserat weitergeleitet: Mehrere Leserinnen und Leser beanstandeten den Artikel des Standard als medienethisch fragwürdig. Unter anderem wurde bemängelt, dass die im Artikel enthaltenen Informationen für die Öffentlichkeit nicht relevant seien und sämtliche Zitate von anonymen Quellen stammten.
Der Österreichische Presserat prüfte den Artikel und kam heute, Freitag, zu einem Urteil: „Nach Ansicht des Senats 1 verstößt der Artikel ‚Lena Schillings Kandidatur gerät in Turbulenzen‘, erschienen am 07.05.2024 auf ‚derstandard.at‘, gegen die Punkte 2.1 (gewissenhafte und korrekte Wiedergabe von Nachrichten) und 2.2 (anonyme Zitierungen) des Ehrenkodex für die österreichische Presse.“ Somit ist es nun offiziell, aber es ist nicht zu erwarten, dass das sogenannte Qualitätsmedium, wenn es um die Interessen der Herrschenden und gegen schwächere Gruppen und Akteure geht, anders handeln wird als bisher.
Quelle: Kurier