Ein 43-jähriger Kärntner wurde am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 20 Monaten Haft verurteilt. Auslöser war eine Weinflasche mit Hitler-Etikett, die er in seinem Garten präsentierte und auf Facebook zeigte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Klagenfurt. Ein 43-jähriger Mann wurde gestern am Landesgericht Klagenfurt wegen des Verdachts der faschistischen Wiederbetätigung verurteilt – das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Ihm wird vorgeworfen, eine Weinflasche mit einem Etikett, das ein Bild von Adolf Hitler zeigt, öffentlich zur Schau gestellt und ein entsprechendes Foto auf Facebook gepostet zu haben. Der Angeklagte zeigte sich nur in Teilen geständig.
Der Mann aus dem Bezirk Wolfsberg wurde in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Er befindet sich in Untersuchungshaft, da er zusätzlich noch die Ehefrau eines Polizisten bedroht haben soll, der im Verfahren als Zeuge aussagen sollte. Vor Gericht räumte er ein, die Flasche mit dem auffälligen Etikett auf einem Sockel seines Gartenzauns platziert zu haben – auch das Hochladen des Fotos auf Facebook bestritt er nicht. Den Vorwurf der Wiederbetätigung wies der Familienvater jedoch entschieden zurück.
Nur ein schlechter Witz?
Der 43-Jährige versuchte sich damit zu rechtfertigen, dass alles nur ein Scherz gewesen sei und er vor dem Vorfall zu viel Alkohol konsumiert habe. Die Weinflasche mit dem Hitler-Etikett war bei einem Polizeieinsatz im Februar des Vorjahres entdeckt worden. Damals war es zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und einem Paketzusteller gekommen, woraufhin die Polizei verständigt wurde.
Richter Gerhard Pöllinger-Sorré hörte im Verlauf der Verhandlung sämtliche Beamte an, die an dem Einsatz beteiligt waren. Der Angeklagte sei der Polizei bereits gut bekannt – teils bis zu fünf Mal täglich sei man wegen ihm ausgerückt, hauptsächlich aufgrund von Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber Nachbarn. Einer der Polizisten erklärte, der Mann werde unberechenbar, sobald er Alkohol konsumiert habe.
Während der Aussage der Polizeibeamten zeigten sich Widersprüche zu den Angaben des Angeklagten. Nach einer kurzen Rücksprache mit seinem Anwalt hielt dieser dennoch an seinem Schuldeingeständnis fest – er plädierte weiterhin auf nicht schuldig. Die Geschworenen kamen jedoch zu einem anderen Schluss und erklärten den 43-Jährigen für schuldig. Das Urteil: 20 Monate unbedingte Haft. Da weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft eine Erklärung abgaben, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ORF