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Signa-Gründer Benko bleibt in U‑Haft

Wien. Der einst hochgelobte Milliardär und „Immobilien-Tycoon“ sitzt in Untersuchungshaft: Über Rene Benko, Gründer des Signa-Konzerns und seit Monaten in einem globalen Finanzdebakel verstrickt, wurde am Freitagnachmittag vom Wiener Landesgericht für Strafsachen die U‑Haft verhängt. Die Richterin sieht Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr gegeben.

Benko war am Donnerstag in Innsbruck festgenommen und noch am selben Tag nach Wien überstellt worden. Vor der Haftrichterin machte er keine Angaben zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen und akzeptierte schließlich die Entscheidung über die Inhaftierung. Laut Gerichtsmediensprecherin Christina Salzborn wurde auf eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien verzichtet. Damit bleibt Benko mindestens bis zum 7. Februar in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, bevor eine neuerliche Haftprüfung stattfinden muss.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem 47-jährigen Tiroler vor, Investoren und Investorinnen getäuscht und Gläubigerinnen und Gläubiger geschädigt zu haben. Im Raum stehen die Tatbestände Untreue und betrügerische Krida, für die das Strafgesetzbuch Strafen von bis zu zehn Jahren Haft vorsieht. Konkret soll Benko versucht haben, Vermögen zu verheimlichen und dem Zugriff durch Behörden, Masseverwalterinnen und Masseverwalter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger zu entziehen – trotz laufender Insolvenzverfahren.

Demnach hat Benko laut Verdachtslage weiterhin als „faktischer Machthaber und wirtschaftlicher Berechtigter“ einer Laura-Privatstiftung fungiert und Gelder verschoben. Die WKStA spricht von einem „Geldkarussell“ bei einer Kapitalerhöhung, vom Projekt „Villa Eden Gardone“ sowie von der Insolvenz Rene Benkos selbst.

Der Haftgrund der Fluchtgefahr wird von der Justiz nicht angenommen. Das heißt, eine Kaution ist derzeit nicht möglich, da sie nur bei Fluchtgefahr zum Tragen käme – Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr hingegen schließen eine Freilassung gegen Geldmittel aus.

Die WKStA verweist auf einen dringenden Tatverdacht in mehreren Verfahrenssträngen mit insgesamt 77 Beschuldigten. Im Zuge dessen gab es Hausdurchsuchungen an mehreren Orten in Wien, Tirol und Vorarlberg. Bereits im Dezember hatte die Staatsanwaltschaft Trient in Italien einen Haftbefehl gegen Benko erlassen, den das Landesgericht Innsbruck jedoch als unzulässig abgewiesen hat.

Benko befindet sich nun in der Justizanstalt Wien-Josefstadt. Gemäß Strafprozessordnung (StPO) gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Da er nicht (oder nur geringfügig) vorbestraft ist, wird er nicht gemeinsam mit anderen U‑Häftlingen untergebracht. Ferner kann er eigene Kleidung tragen und Zeitungen beziehen, eine Arbeitspflicht besteht nicht.

Laut „Kronen Zeitung“ ist seine Zelle videoüberwacht. Er hat das Recht auf zwei Besuche pro Woche zu jeweils maximal 30 Minuten, während er sich im Normalfall ohne Aufsicht mit seiner anwaltlichen Vertretung besprechen darf. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel Beweismittel gefährdet sein könnten, darf ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin ein Gespräch mitverfolgen.

Bereits im März 2024 wurde das Konkursverfahren gegen Benko als Unternehmer eröffnet. Beobachterinnen und Beobachter rechnen damit, dass dieses Verfahren noch viele Jahre andauern könnte. Der Innsbrucker Masseverwalter Andreas Grabenweger möchte sich zur aktuellen Entwicklung allerdings nicht näher äußern.

Quelle: ORF

BILDQUELLEPexels
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