Braunau am Inn. In einem äußerst bedenklichen Vorfall im Freibad Braunau haben mehrere Männer offen Nazi-Tattoos zur Schau gestellt – ein Akt, der in Österreich eindeutig gesetzlich verboten ist. Dies sollte – insbesondere in Braunau als Geburtsstadt des Faschistenführers Adolf Hitler – auch den örtlichen Polizeibeamten bekannt sein. Doch obwohl eine besorgte Familie die Polizei rief, blieb diese untätig. Der Vorfall ruft nun nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch auf politischer Ebene erhebliche Wellen hervor.
Laut Medienberichten hatte eine Familie beobachtet, wie mehrere Männer ihre tätowierten NS-Runen präsentierten, darunter Schriftzüge wie „Blut und Ehre“. Solche verfassungswidrigen Symbole sind ein klarer Verstoß gegen das Verbotsgesetz und dürfen demnach auch von den Strafverfolgungsbehörden nicht ignoriert werden. Die Familie reagierte jedenfalls vorbildlich und hatte offenbar die Hoffnung, dass die Behörden ihrer Verantwortung nachkommen und die offensichtlichen Neonazis zur Rechenschaft ziehen würden. Doch die Polizei betrat nicht einmal das Bad und schon gar nicht wurde Anzeige erstattet.
„Die Untätigkeit der Braunauer Polizei in Hinblick auf diesen mehr als offenkundigen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz ist ein Skandal“, kritisiert Raffael Schöberl, stellvertretender Landesvorsitzender des KZ-Verbandes/Verband der Antifaschistinnen und Antifaschisten in Oberösterreich. „Die Republik Österreich ist einer antifaschistischen Verfassung verpflichtet und dieser Verpflichtung müssen auch die Polizeibehörden nachkommen. Wir fordern die verantwortlichen Stellen auf, das NS-Verbotsgesetz endlich konsequent anzuwenden.“
Es sind erst ein paar Wochen vergangen, als ausgerechnet im Innviertel eine schwer bewaffnete rechtsextreme Rockerbande aufgedeckt wurde. Als Reaktion darauf verabschiedete das Land Oberösterreich einen Aktionsplan gegen Extremismus und präsentierte diesen medienwirksam. Doch nun bewahrheitet sich die Befürchtung, dass dieser „Aktionsplan“ im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht einmal das Papier wert zu sein scheint, auf das er gedruckt wurde. Denn wie kann es sonst sein, dass die Polizei im Fall des Braunauer Freibads untätig blieb, obwohl offenkundig Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne stattfand.
Gerade angesichts des historischen Erbes der Stadt Braunau sollte man erwarten können, dass die Strafverfolgungsbehörden eine Null-Toleranz-Politik gegenüber rechtsextremen Straftaten verfolgen würden und sicherstellen, dass diejenigen, die gegen das Verbotsgesetz verstoßen, mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden. Dass dies nicht so ist, ist jedenfalls ernüchternd.
Aber man braucht sich nichts vorzumachen. Die Schwerpunkte des staatlichen Repressionsapparats liegen seit jeher nicht im Kampf gegen Rechtsextremismus und Neonazismus, sondern dort, wo es die politische Agenda wünscht. Derzeit liegt die Aufmerksamkeit vielmehr in der Bekämpfung irgendwelcher „Klimakleber“, ein anderes Mal vielleicht beim politischen Islam. Daran werden auch brandgefährliche rechtsextreme Waffenfunde nichts ändern.
Quelle: ORF