Die Tiroler Landesregierung hat am Dienstag die Richtlinien für den sogenannten Tirol-Zuschuss beschlossen. Der Tirol-Zuschuss umfasst einen Wohn- und einen Heizzuschuss. Auf Beschluss des Antiteuerungsrates wurden unteranderem die Einkommensgrenzen für den Tirol-Zuschuss überarbeitet. Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) zufolge wurde unteranderem das Jahreszwölftel gestrichen und durch das tatsächliche monatliche Netto-Einkommen ohne Sonderzahlungen ersetzt. Bis zu 70.000 Tiroler Haushalte sollen den Tirol-Zuschuss beantragen können, da er nicht auf die unteren Einkommen begrenzt sei, sondern bis in die Mittelschicht reichen würde, so Mattle.
Antrag wird automatisch zugestellt
Alle Haushalte die bereits im vergangenen Jahr den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Landes Tirol beantragt hatten, sollen den Antrag für den Tirol-Zuschuss direkt mit der Post nach Hause bekommen. Ebenso erhalten ein solches Schreiben alle Haushalte, in denen die 15.000 Tiroler Mindestsicherungsbezieherinnen und ‑bezieher leben.
Wer hat Anspruch
Wer Anspruch auf den Tirol-Zuschuss hat, kann leicht online nachvollzogen werden. Auf einer Homepage des Landes kann anhand von Modelrechnungen nachvollzogen werden, wer Anspruch auf welchen Zuschuss hat. Der Wohnkostenzuschuss bis zu einem Netto- Einkommen von 1.100 Euro für einen Ein-Personenhaushalt beträgt 350 Euro inklusive des Heizkostenzuschusses, der grundsätzlich bei 250 Euro liegt, erhält der Haushalt 600 Euro. Beantragt werden, kann der Zuschuss zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober 2023.
Quelle: ORF