Bei Innerio starb im April ein Mitarbeiter bei Wartungsarbeiten in einem Lötofen. Nun wurden zwei Führungskräfte freigesprochen – im Zweifel. Offene Fragen bleiben dennoch: Wie konnte der Unfall passieren, obwohl laut Unternehmen alle Sicherheitsvorgaben erfüllt waren, und warum wurde niemand aus der Chefetage zur Verantwortung gezogen?
Wiener Neustadt. Beim Autozulieferer Innerio in Kottingbrunn kam es am 22. April zu einem schweren Arbeitsunfall, der für einen 36-jährigen Mitarbeiter tödlich endete. Der Mann war bei routinemäßigen Wartungsarbeiten in einem Lötofen kollabiert, musste reanimiert werden und starb vier Tage später im Landesklinikum Wiener Neustadt. Ursache war laut Ermittlungen die Einatmung sauerstoffarmer Luft, die zu einem schweren Sauerstoffschaden des Gehirns führte.
Ermittlungen und Prozess
Die Staatsanwaltschaft leitete nach dem Unfall ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ein. Im Laufe der Untersuchungen wurden ein Teamleiter (59) und ein Abteilungsleiter (46) als Beschuldigte geführt. Ihnen wurde vorgeworfen, den Arbeiter ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen eingesetzt zu haben. Beide bestritten dies.
Vor Gericht konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, dass die beiden Angeklagten dem Verstorbenen den Auftrag gegeben hatten, den Lötofen zu betreten. Am Ende wurden sie freigesprochen. „Im Zweifel“, wie das Landesgericht Wiener Neustadt betonte. Es konnte schlicht nicht nachgewiesen werden, dass sie dem Opfer den Auftrag gegeben hatten, den Ofen zu betreten. Damit sind die Urteile – noch nicht rechtskräftig – gefallen.
Unternehmensdarstellung und Sicherheitslage
Innerio betonte bereits im Mai, dass für sämtliche Arbeitsschritte detaillierte, überprüfte Arbeitsanweisungen vorgelegen hätten. Außerdem seien alle erforderlichen Schutzausrüstungen – etwa Atemmaske, Sicherungsgurt und Funkgerät – in einwandfreiem Zustand vorhanden und zugänglich gewesen. Dennoch wurde nach dem Unfall vorsorglich die Durchführung vergleichbarer Wartungsarbeiten eingestellt.
Gerade dieser Gegensatz zwischen formal einwandfreien Sicherheitsvorgaben und einem tödlichen Unfall wirft Fragen auf: Wenn alle Regeln existierten und alle Geräte funktionierten, wie konnte es dann zu einer derart gefährlichen Situation kommen?
Verantwortungslücke
Auffällig ist auch, dass sich der Prozess ausschließlich auf zwei Führungskräfte der mittleren Ebene konzentrierte. Ob organisatorische oder strukturelle Mängel im Unternehmen eine Rolle spielten, blieb im Verfahren offenkundig unbehandelt. Ebenso wenig wurde jemand aus der Unternehmensleitung zur Verantwortung gezogen oder auch nur öffentlich thematisiert.
Dass ein Mitarbeiter während regulärer Instandhaltungsarbeiten ums Leben kommt, ohne dass dies eine breitere Diskussion über Verantwortung auf höheren Ebenen auslöst, wirkt zumindest bemerkenswert. Der Fall zeigt vor allem eines: Irgendwo im System muss dieser tödliche Fehler passiert sein. Nur scheint niemand bereit – oder verpflichtet – zu sein, dafür einzustehen.


















































































