Klagenfurt. Grundsätzlich wären Betriebe ab 25 Beschäftigten in Österreich gesetzlich dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderung einzustellen. Allein im Bundesland Kärnten wären von dieser Regelung 1.074 Unternehmen betroffen. Doch nur rund 350 Betriebe, also knapp ein Drittel, erfüllen diese Vorgaben. Im Umkehrschluss zahlen also Zweidrittel dieser Unternehmen Strafgelder, eine sogenannte Ausgleichstaxe. Pro Monat müssen diese Betriebe – je nach Größe – zwischen 276 und 411 Euro für jeden nicht eingestellten Mitarbeiter mit Behinderung bezahlen.
Obwohl es im Vergleich zu den letzten Jahren Fortschritte gebe, dürfe nicht außer Acht gelassen werden, „dass ein Drittel der arbeitssuchenden Menschen gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen aufweist. Für diese Zielgruppe braucht es weitere Maßnahmen“, erklärt in diesem Zusammenhang Kärntens Behindertenanwältin Isabella Scheiflinger.
Besonders kritisch sieht Scheiflinger, dass es in Kärnten etwa 1800 Personen in den Werkstätten von Behinderten-Organisationen gebe, „die keinen Lohn, sondern ein Taschengeld für ihre Tätigkeit erhalten“ – und das ohne eigene Kranken- oder Pensionsversicherung. „Das ist nicht UN-rechtskonform. Es handelt sich um Menschen, die auch den ganzen Tag arbeiten – im Garten, in der Küche, in der Kreativwerkstätte oder im Kunstbereich. Sie bekommen beispielsweise 25 Euro pro Monat für ihre Tätigkeit.“
Quelle: ORF