Im November 2024 tauchte ein Bild von einem Jagdausflug des ehemaligen SPÖ-Politikers Georg Dornauer mit dem damals bereits angeschlagenen Rene Benko auf. Dornauer musste in Folge dessen seine Position als stellvertretender Landeshauptmann abgeben und wurde später aus der SPÖ ausgeschlossen. Nun ist das Foto erneut Ausgangspunkt von Ermittlungen, dieses Mal gegen Rene Benko selbst. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt prüft den Verdacht der Falschaussage sowie mögliche Verstöße gegen das Waffengesetz.
Zur Erinnerung: Im November 2024 tauchte ein Foto auf, das Dornauer, Benko, dessen damals zehnjährigen Sohn sowie weitere Beteiligte bei einer Jagd zeigte. Dornauer trug darauf den sogenannten Beutebruch am Hut – ein jagdliches Zeichen, das üblicherweise dem Schützen vorbehalten ist. Da gegen Dornauer ein Waffenverbot besteht, lag der Verdacht nahe, er habe selbst geschossen. Das Waffenverbot wurde verhängt weil Dornauer seinen Porsche mit offenem Fenster und einem Jagdgewehr auf der Rückbank am Innsbrucker Flughafen geparkt hatte. Die Ermittlungen gegen ihn wurden jedoch eingestellt, nachdem mehrere Zeugen, darunter Benko, erklärten, Dornauer habe den Abzug nicht betätigt.
Genau an diesem Punkt setzt nun die neue Ermittlungsrichtung an. Die Staatsanwaltschaft zweifelt offenbar an der Glaubwürdigkeit dieser Aussagen. Untersucht wird, ob Zeugen bewusst falsch ausgesagt haben – und wer bei der Jagd tatsächlich geschossen hat. Neben Benko geraten auch der damalige Pirschführer sowie ein anwesender Hotelier ins Visier. Laut Medienberichten wird zudem geprüft, ob Benkos minderjähriger Sohn eine Rolle gespielt haben könnte.
Dass die Causa ausgerechnet bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt geführt wird, ist kein Zufall. Dort ist bereits seit Längerem ein Verfahren gegen Benko anhängig. Der Unternehmer sitzt seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft, gegen ihn laufen zahlreiche Ermittlungen, die in den vergangenen Monaten mehrfach Gegenstand ausführlicher Berichterstattung waren.
Bereits im Dezember 2024 wurde bekannt, dass Benko sowohl in Österreich als auch in Italien im Fokus umfangreicher Ermittlungen steht – von mutmaßlicher Korruption bei Immobilienprojekten in Oberitalien bis hin zum Verdacht des Missbrauchs von Covid-Hilfen rund um das „Chalet N“ am Arlberg. Damals betonte Benkos Verteidigung noch dessen Kooperationsbereitschaft, während die Verfahren stetig ausgeweitet wurden.
Im Sommer 2025 folgte der nächste Eskalationsschritt: Das Justizministerium stimmte einer ersten Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu. Zwölf Ermittlungsstränge rund um die Pleite der Signa-Gruppe waren zu diesem Zeitpunkt bereits anhängig. Im Zentrum standen Vorwürfe der betrügerischen Krida, der Gläubigerbegünstigung und des schweren Betrugs – ein Komplex, der laut WKStA systematische Vermögensverschiebungen und Täuschungen von Investoren und Banken umfasst.
Kurz darauf wurde die erste Anklage tatsächlich eingebracht. Sie betrifft unter anderem das Beiseiteschaffen von mehreren hunderttausend Euro in der Phase des wirtschaftlichen Zusammenbruchs der Signa-Gruppe. Weitere Ermittlungen reichen von mutmaßlichem Förderbetrug über intransparente Immobiliengeschäfte bis hin zu international verzweigten Konstruktionen, bei denen Geldflüsse verschleiert worden sein sollen.
Im November 2025 stand Benko schließlich erneut in Innsbruck vor Gericht. Zwei nicht rechtskräftige Schuldsprüche wegen betrügerischer Krida folgten, gegen die sein Anwalt Norbert Wess Berufung einlegte. Parallel dazu blieb der Unternehmer in Untersuchungshaft – ein Umstand, der den einstigen Liebling von Banken, Politik und Boulevard endgültig zum Symbol eines gescheiterten Systems machte, das wirtschaftliche Macht und politische Nähe lange verwechselte.
Vor diesem Hintergrund wirkt die nunmehrige Jagd-Causa weniger wie eine juristische Nebensache als vielmehr wie ein weiteres Mosaiksteinchen in einem Verfahren, das sich zunehmend auch mit Fragen der persönlichen Glaubwürdigkeit befasst. Sollte sich der Verdacht der Falschaussage erhärten, hätte das nicht nur strafrechtliche Konsequenzen.
Dornauer selbst ist von den aktuellen Ermittlungen nicht betroffen. Sein Anwalt ließ ausrichten, man werde sich dazu nicht äußern. Für Benko hingegen gilt einmal mehr: Die Unschuldsvermutung besteht.
Quelle: ORF


















































































