HomePolitikDie Polizei als Pseudo-Gesundheitsbehörde

Die Polizei als Pseudo-Gesundheitsbehörde

Ausgerechnet die Exekutive soll Symptome von Corona-Verdachtsfällen erheben. So sieht es ein durch den parlamentarischen Wirtschaftsausschuss gepeitschter Regierungsantrag vor. Gesundheitsminister Anschober versucht zu beschwichtigen.

Wien. Erneut bringt die türkis-grüne Bundesregierung ein für Auslegungen aller Art offenes Gesetz auf den Weg. Organe des offentlichen Sicherheitsdienstes (also die Polizistinnen und Polizisten) sollen künftig „allfällige Krankheitssymptome“ von „kranken, krankheitsverdächtigen oder ansteckungsverdächtigen Personen“ erheben können.

Fiebermessen durch Uniformierte, ein Gespräch mit einem bewaffneten Inspektor über gesundheitliche Beschwerden also? Das befürchtet und kritisiert die Ärztekammer heftig, die für Diagnosen eindeutig die Gesundheitsbehörden zuständig sieht. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) versucht nun, den Gesetzesantrag der Regierung zu rechtfertigen: Es gehe lediglich darum, dass die Polizei nach Symptomen und deren Dauer fragen dürfe, keinesfalls würden Untersuchungen durchgeführt. Nur: So steht es eben nicht im vom Wirtschaftsausschuss (!) beschlossenen Antrag.

Unfähigkeit oder doch Kalkül?

Eine mögliche Erklärung dafür liefert Karl Stöger, Rechtsprofessor an der Uni Graz: Die Regierung beschließe in der Corona-Pandemie laufend Gesetze unter großem Zeitdruck, in schlechter Qualität und mit unklaren Formulierungen. Ein Beispiel dafür sind die Ausgangsbeschränkungen, die völlig unterschiedlich ausgelegt wurden, was zu zahlreichen anfechtbaren Strafen geführt hat.

An der eklatanten Inkompetenz der türkis-grünen Blender beim Schreiben von Gesetzen, die nicht von Industriellenvereinigung & Co. vorformuliert wurden, ist sicher etwas dran. Andererseits ist die Ausweitung der Befugnisse der Exekutive der ÖVP-Fraktion durchaus ein Herzensanliegen und die Grünen scheinen überhaupt nicht zu begreifen, worum es geht.

So sind Polizistinnen und Polizisten bereits jetzt in manchen Bundesländern beim „Contact Tracing“, also der Nachverfolgung von Infektionsketten, im Einsatz. Auch hier sammelt die Exekutive höchst persönliche Daten: Wann hat man wen getroffen? Wo war man zu einem bestimmten Zeitpunkt, wer war noch dort? Gerade in besonders Corona-gefährdeten Wirtschaftsbereichen mit fragwürdigen Beschäftigungsverhältnissen und einem hohen Anteil an migrantischen Kolleginnen und Kollegen (Lebensmittelindustrie, Logistik, Pflege) dürfte die Bereitschaft, ausgerechnet einem Polizisten alles mitteilen zu wollen, überschaubar sein – abgesehen von der fehlenden medizinischen Ausbildung oder ärztlichen Verschwiegenheitspflicht der in Befragungssituationen nicht gerade für feinfühligen Umgang bekannten Uniformierten.

Quellen: Ärztekammer, Ö1

BILDQUELLEPdA
- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN