HomePolitikEuGH zur Indexierung der Familienbeihilfe

EuGH zur Indexierung der Familienbeihilfe

Österreich wird wegen der Indexierung der Familienbeihilfe, nach Bitte des Bundesfinanzgerichtes und eines Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

Österreich. Im Jänner 2019 beschloss die damalige Bundesregierung die Indexierung der Familienbeihilfe. Die Höhe dieser ist seither an die des Landes, in dem die Familie lebt, angepasst. Daraufhin klagte eine tschechische Grenzgängerin und die Frage wurde auf Bitte des Bundesfinanzgerichtes an den Europäischen Gerichthof weitergeleitet. Dieser nimmt das Verfahren nun auf, da diese Indexierung den EU-Vorschriften über die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht entspräche. In der Presseaussendung der Kommission heißt es: „Der Mechanismus verstößt gegen die geltenden Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und ist diskriminierend, da einige mobile EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Österreich in vollem Umfang zu Wirtschaft, Erwerbstätigkeit und Sozialversicherung beitragen, niedrigere Leistungen erhalten als solche, deren Kinder in Österreich leben. Die Indexierung gilt indes nicht für österreichische Staatsangehörige, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiten und deren Kinder mit ihnen dort leben – obwohl ihre Situation vergleichbar ist.“ Die Kommission hatte bereits im vergangen Jahr Vertragsverletzungsverfahren in diesem Kontext gegen Österreich eingeleitet.

Die aktuelle Pandemie verdeutlicht, wie stark die österreichische Wirtschaft auf Migrantinnen und Migranten als billige Arbeitskräfte angewiesen ist, um seine Profite zu realisieren. Und es zeigt, wie unliebsame und wenig rentable Arbeit an die billigen Arbeitskräfte ausgelagert wird. Dies wird sowohl in den Debatten zur 24h-Pflege als auch der Erntehelfer mehr als deutlich. Der zu erwartende Rechtsspruch wird nichts an den ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen ändern, aber wenigstens eine Gleichbehandlung in Sachen staatlicher Leistungen zwischen den Lohnabhängigen herstellen. 

Quelle: Wiener Zeitung

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