Österreich. Die Epidemie-Maßnahmen inklusive der Ausgangsbeschränkungen gelten und galten auch für Heimbewohnerinnen und ‑bewohner. Die Volksanwaltschaft berichtet nun davon, dass sich täglich Heimbewohnerinnen und ‑bewohner melden, denen de facto verboten würde, das Heimgelände für Spaziergänge, Wege zu Post oder Bank zu verlassen.
Der Volksanwalt Achitz schreibt in seiner APA-Aussendung weiter, wer sich nicht an diese Vorgaben halte, würde durch die Heimleitungen mit Quarantäne belegt oder es würden sogar Kündigungen von Heimverträgen in den Raum gestellt. „Wenn Sie das Haus verlassen, lasse ich Sie nicht mehr herein“, soll eine Heimleiterin laut Achitz gedroht haben. Dieses Vorgehen habe keine Rechtsgrundlage und man sollte gegebenenfalls dagegen vorgehen. Menschen mit Behinderung sollten vielmehr ebenfalls in adäquater Form aufgeklärt wedern.
Quelle: APA