HomePolitikGericht attestiert „Operation Luxor“ Rechtswidrigkeit

Gericht attestiert „Operation Luxor“ Rechtswidrigkeit

Im November 2020 inszenierte das Innenministerium eine große Razzia gegen die „Muslimbruderschaft“. Nun hat das OLG Graz den eingebrachten Beschwerden recht gegeben und behördliche Gesetzesverstöße benannt.

Graz. Schon wieder muss ein Gericht der Bundesregierung rechtswidriges Vorgehen attestieren: Diesmal ist es das Oberlandesgericht Graz, das sich mit Teilen der „Operation Luxor“ des Innenministeriums auseinandersetzen musste. Unter dieser Bezeichnung wurden im November 2020 recht rabiate Razzien bei Personen und Einrichtungen durchgeführt, denen Innenminister Nehammer eine Verbindung zur „Muslimbruderschaft“ unterstellte. Neun betroffene Personen hatten danach Beschwerde eingereicht, und das OLG Graz gab diesen nun recht. Die Hausdurchsuchungen sowie die Beschlagnahmungen von Geld und Wertgegenständen seien in diesen Fällen rechtswidrig gewesen, stellte das Gericht fest.

Razzien verstießen gegen das Gesetz

Denn einerseits beruhten die Razzien, so das OLG, lediglich auf Mutmaßungen und Spekulationen, keineswegs auf ausreichenden Verdachtsmomenten, durch die das Vorgehen gerechtfertigt gewesen wäre. Außerdem stellt das Urteil fest, dass es unzulässig ist, die breit gefächerte Muslimbruderschaft pauschal mit Terrorismus in Verbindung zu bringen – sie gilt in Österreich auch gar nicht als terroristische Organisation. Was Nehammer als „Schlag gegen den politischen Islam“ oder gar den „islamistischen Terrorismus“ inszenierte und verkaufte, war letztlich, zumindest in den vom OLG Graz bislang behandelten Fällen, lediglich ein antimuslimisches Ablenkungsmanöver. Nur wenige Tage vor der Razzia war es in Wien zum Terroranschlag in der Innenstadt gekommen, allerdings durch einen Täter, der sich für den IS begeisterte – IS und Muslimbruderschaft sind aber definitiv zwei Paar Schuhe, wenn man nicht jede innermuslimische Differenzierung ignoriert, wie es Nehammer und Konsorten zu tun pflegen.

Antimuslimische Inszenierung statt Terrorbekämpfung

Trotzdem haben die beiden Angelegenheiten – der Anschlag vom 2. November 2020 und die „Operation Luxor“ – durchaus etwas miteinander zu tun: Denn aus dem Zwischenbericht der Untersuchungskommission zum Anschlag geht hervor, dass der gefährliche amtsbekannte Täter nicht zuletzt deshalb nicht gebührend überwacht und die Tat nicht verhindert wurde, weil zu viele Ressourcen bei der sinnlosen – und in relevanten Teilen rechtswidrigen – „Operation Luxor“ gebunden waren. Man sieht: Das Versagen, die Ignoranz und die Selbstinszenierung der österreichischen Regierung kosten Menschenleben – und sie verstoßen gegen die Gesetze. Noch nie stand eine bürgerlich-demokratische Regierung in Österreich derart auf Kriegsfuß mit Bürger- und Menschenrechten, mit dem Rechtsstaat sowie mit der Verfassung.

Quelle: ORF

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