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Kurz will nicht zu WKStA-Vernehmung kommen

Wien. Wie das Online-Medium Zack-Zack berichtet, hält es Ex-Kanzler Sebastian Kurz nicht für angebracht, zu einer zweiten Vernehmung bei der Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) zu erscheinen.

Wie der WKStA-Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig am Mittwoch im ÖVP-Untersuchungsausschuss klarstellte, scheiterte eine zweite Einvernahme an Sebastian Kurz. Der Ex-Kanzler, der sich medial durch das Beinschab-Protokoll als „vollumfänglich entlastet“ bezeichnete, lehnte bisher ab, einen Termin zu vereinbaren. Kurz’ Verteidiger ließ wissen, dass sein Mandant zuerst die „Beweisergebnisse abwarten“ und dann Stellung nehmen wolle.

Ernsthaft jetzt? Es ist ja doch zu hoffen, dass die WKStA weiß, was sie zu tun hat, und den arroganten Schnösel einbestellt und nötigenfalls vorführen lässt, wie man es mit jedem und jeder anderen wohl auch machen würde.

Währenddessen wurde bekannt, dass Thomas Schmid, der Mann, dem Kurz seine Abdankung als Bundeskanzler mehr oder weniger zu verdanken hat, weil er eine Menge recht unangenehmer Chats auf seinem Handy gespeichert hatte, von der WKStA ein weiteres Mal ausführlich einvernommen wurde.

Die ehemalige ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin sitzt inzwischen weiterhin in Untersuchungshaft und ließ durch ihre Anwälte einen Enthaftungsantrag stellen. Einen gemeinsamen „Tatplan“ mit Kurz betreffend die Umfragen-Affäre um das berühmte „Beinschab-Österreich-Tool“ bestreitet sie vehement.

Wie immer gilt für alle genannten Personen die Unschuldsvermutung im strafrechtlichen Sinne. 

Quellen: zackzack​.at/msn

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