HomePolitikWie eine österreichische Firma ganz legal an geächtetem Kriegsgerät verdient

Wie eine österreichische Firma ganz legal an geächtetem Kriegsgerät verdient

Kampfdrohnen des türkischen Fabrikats Bayraktar TB2 töten in Bergkarabach, Kurdistan, Syrien und Libyen. Die Motoren dafür stammen aus Oberösterreich – trotz offizieller Embargos und Dual-Use-Verordnungen. Laut Regierung hat das auch alles seine Richtigkeit.

Gunskirchen. Dass bereits seit 2016 ein Waffenembargo gegen Aserbaidschan besteht, kümmert die Firma BRP Rotax mit Sitz im oberösterreichischen Gunskirchen offenbar wenig – sie liefert ja „nur“ die Motoren, ohne die das ferngesteuerte Morden per Bayraktar-Drohne im Bergkarabach-Konflikt nicht funktionieren würde (die ZdA berichtete).

Nun wäre naheliegend, dass das zumindest eine Meldung an das Wirtschaftsministerium erfolgen müsste – selbst die Wirtschaftskammer verweist in diesem Zusammenhang auf die Dual Use Verordnung, welche explizit bei der „Ausfuhr von unfertigen Erzeugnissen, die in einer Anlage zur Herstellung von militärischen Gütern verwendet werden sollen“ gilt. Sprich: Ist ein Exportgut – beispielsweise ein Spezialmotor für unbemannte fliegende Luftsysteme – sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendbar, gelten strenge Kontrollbestimmungen.

Ministerium informiert sich im Internet

Eigentlich. Nach Ansicht der stets um profitable Exporte bemühten Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) ist ihr Haus aber doch nicht zuständig. In einer aktuellen Anfragebeantwortung verweist sie nämlich darauf, dass ja auf der Homepage (!) des oberösterreichischen Motorenproduzenten nachzulesen sei, dass seitens BRP Rotax über ein Großhändlernetz vertrieben werde, wobei der Export in die Türkei über Italien laufe.

Öl wichtiger als Menschenrechte

Genau: Die Zuständigkeit für österreichische Komponenten von Kriegsgerät in einem unter Embargo stehenden Land (Aserbaidschan) liegt in Italien, weil von dort in die Türkei geliefert wurde. Grenzen sind in Europa nämlich zur Abwehr von Kriegsflüchtlingen da, nicht zur Eindämmung von Kriegsgerät. Gegen die Türkei besteht übrigens durchaus auch ein EU-Embargo – allerdings aufgrund von Ölbohrungen im Mittelmeer, nicht wegen eklatanter und dauerhafter Brüche des Völkerrechts, Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen. So offenbaren sich zugleich die wahren Prioritäten der EU wie auch die Zahnlosigkeit ihrer eigenen Embargoregelungen (wenn es um Mitglieder des NATO-Kriegstreiberpakts und ihre Vasallen geht).

Wie es schon der ideologische Vorgänger der ÖVP, Franz Josef Strauß (CSU), formulierte: „Ich verstehe überhaupt nicht, was Waffen in Nicht-Spannungsgebieten verloren haben.“ Wo Bedarf nach Kriegsmaterial herrscht, sollte „der Markt“ es eben zur Verfügung stellen, Embargos hin, Dual-Use-Vorschriften her. Dazu passt, dass heuer bereits 427 Anträge jener Firmen, die sich von den Dual-Use-Richtline noch tangiert fühlen (sprich auf ihrer Homepage nichts anderes schreiben), genehmigt wurden. Das sind so gut wie alle, genaue Zahlen rückte das Ministerium freilich nicht heraus. Datenschutz, Amtsgeheimnis, Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen etc… Zum Zeitpunkt ihrer Anfragebeantwortung befand sich Ministerin Schramböck übrigens passenderweise zur Pflege von Wirtschaftskontakten im um Menschenrechte ohnehin nicht sonderlich bemühten Emirat Dubai.

Quellen: BMDW / WKÖ

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