Vier oberösterreichische Gemeinden klagen gegen ein ansässiges Zementwerk, weil dieses nicht für den nötigen Schutz vor Geruchs‑, Lärm- und Erschütterungsbelästigung sorgt.
Gmunden. Im Zuge einer Modernisierung des Hatschek-Zementwerks im Jahr 2019 hielt es die Unternehmensleitung der deutschen Rohrdorfer-Gruppe offenbar nicht mehr für erforderlich, die Einwohner am Standort Gmunden sowie jene der umliegenden Gemeinden Altmünster, Ohlsdorf und Pinsdorf ausreichend zu schützen. Seither reißen die Beschwerden über Gestank, Lärm und zuweilen auch Erschütterungen nicht mehr ab.
Die vier Gemeinden können sich auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 1996 stützen, aus welcher unter anderem hervorgehen würde, dass das Zementwerk eine modernere „Technik zur Minimierung der Luftschadstoffimmissionen“ benötigen würde. Nachdem der Bürgerbeirat im vergangenen Jahr rechtliche Schritte auf Basis dieser Vereinbarung prüfen ließ, zeigte sich die Unternehmensführung unbeeindruckt und kündigte die Vereinbarung ungeniert auf.
Da die Gemeinden und ihre Rechtsvertretungen diese Aufkündigung für unzulässig halten, haben sie nun eine Feststellungsklage eingereicht. Das Zementwerk gebärdet sich unterdessen als Unschuldslamm und Opfer und verkauft die Bevölkerung für dumm: Diese würde den Gestank „vorverurteilend“ dem Zementwerk zurechnen. Man tut also, als wären die Einwohnerinnen und Einwohner der vier Gemeinden unfähig, Gerüche zu unterscheiden, ihre Quelle festzustellen und einen Unterschied zur Zeit vor 2019 zu bemerken.
Quellen: tips.at / Industriemagazin / Industriemagazin