Brüssel. Im November urteilte ein Gericht, dass der Konzernriese Google mit seinem Preisvergleichsdienst vorsätzlich die Konkurrenz benachteilige und deswegen die von der EU-Kommission verhängte Strafe rechtens sei. Die EU-Behörde war im Jahr 2017 zur Ansicht gekommen, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen besser platziere und konkurrierende Dienste herabgestuft habe. Google wurde deshalb schuldig gesprochen, eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zu zahlen.
Wie das US-amerikanische Unternehmen am Freitag nun bekannt gab, werde es den Richterspruch bekämpfen und habe deshalb beim EuGH Einspruch gegen das Urteil der Vorinstanz eingelegt. Damit kommt der Rechtsstreit vor das höchste Gericht der Europäischen Union.
Quelle: junge Welt / Handelsblatt