Berlin/Wien. In der vergangenen Woche geriet der Spitzenkandidat der Alternative für Deutschland (AfD), Maximilian Krah, mit seiner Einschätzung zur SS für Schlagzeilen. Er sprach in einer italienischen Zeitung „La Repubblica“ davon, dass nicht jeder SS-Mann ein Verbrecher gewesen sei. Diese öffentlichen Worte gegenüber den Medien brachte ihm aus den eigenen Reihen und auch seitens internationaler Bündnisparteien Kritik ein.
Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), die mit der AfD im Europaparlament der Rechtsaußen-Fraktion Identität und Demokratie (ID) angehört, hielt sich zuweilen mit Kritik zurück. Sie stimmte zwar für den Ausschluss Krahs aus der EU-Fraktion, aber schloss sich nicht der Kritik an der Gesamtpartei durch die französische RN an, die von Marine Le Pen recht deutlich formuliert wurde: Es soll keinerlei Zusammenarbeit mehr mit der AfD geben,
Der FPÖ-Vorsitzende Herbert Kickl fiel selbst in der Vergangenheit mit einer ähnlichen Äußerung wie Krah auf. Im Rahmen einer ATV-Fernsehdskussion hatte der damalige FPÖ-Generalsekretär im Jahr 2010 eine kollektive Verurteilung der Mitglieder der Waffen-SS als „Unsinn“ abgelehnt.
„Da werden wir uns nicht darauf verständigen können, dass ein Verein als solcher oder eine Einheit wie die Waffen-SS kollektiv schuldig zu sprechen ist“, sagte Kickl den Berichten zufolge damals im Fernsehen. Schuld sei genauso wie Unschuld eine individuelle Angelegenheit, argumentierte Kickl.
Den Ausführungen von Kickl und Krah stimmen wahrscheinlich eine Vielzahl der Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion hinter verschlossenen Türen und ohne Medien zu, aber ein offenes Bekenntnis scheint doch zu viel für jene rechtsextremen Parteien zu sein, die nach Anerkennung durch die Konservativen sowie nach Regierungsverantwortung streben bzw. diese schon innehaben.
Inhaltlich besteht keinerlei Zweifel, dass sowohl Krah als auch Kickl Unrecht haben: Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher hielt das Internationale Militärtribunal 1946 fest, dass SS und Waffen-SS aufgrund von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit per se als verbrecherische Organisationen anzusehen sind. Diese juristische Einordnung ist gültig, in Deutschland wie in Österreich, selbst ungeachtet des NS-Verbotsgesetzes.
Quelle: OÖ-Nachrichten