Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Aufhebung der Immunität von drei FPÖ-Abgeordneten beantragt, da sie im Verdacht stehen, sich bei einem Begräbnis durch das Mitsingen eines SS-nahen Liedes der NS-Wiederbetätigung schuldig gemacht zu haben. Das Begräbnis galt Walter Sucher, einem ehemaligen FPÖ-Bezirksrat und Mitglied der Burschenschaft Olympia, wobei die FPÖ angab, das Lied sei auf Wunsch des Verstorbenen in einer historischen Version gesungen worden.
Wien. Die Staatsanwaltschaft Wien hat beantragt, die Immunität von drei FPÖ-Nationalratsabgeordneten aufzuheben. Der Verdacht richtet sich auf NS-Wiederbetätigung. Hintergrund ist ihre Teilnahme an einem Begräbnis, bei dem ein Lied gesungen wurde, das auch von der SS genutzt wurde.
Die FPÖ erklärte nach Bekanntwerden des Vorfalls, dass das Lied „auf ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen“ in einer Version von 1814 bei dem Begräbnis gesungen worden sei. Bei dem Begräbnis wurde Walter Sucher, ein ehemaliger Wiener FPÖ-Bezirksrat und „Alter Herr“ der deutschnationalen Burschenschaft Olympia, beigesetzt.
Konkret betrifft der Antrag der Staatsanwaltschaft Wien die FPÖ-Abgeordneten Harald Stefan, Martin Graf und den Klubdirektor der Freiheitlichen, Norbert Nemeth. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der APA einen Bericht des Standard, dass die Aufhebung der Immunität beantragt wurde.
Im September erstatteten die Jüdischen österreichischen Hochschüler:innen (JöH) Anzeige wegen Wiederbetätigung gegen die beteiligten Politiker und weitere Personen bei der Staatsanwaltschaft Wien. Diese führt nun auch Ermittlungen gegen weitere Personen außerhalb des Nationalrats, über die jedoch keine Details bekanntgegeben wurden. Das Ersuchen um die Auslieferung der drei FPÖ-Abgeordneten wurde bereits an das Parlament weitergeleitet.
Quelle: ORF