Eine Grazerin wurde in Ungarn wegen schwerer Tierquälerei zu zwei Jahren Haft und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Über 300 Tiere lebten unter katastrophalen Bedingungen – fast 30 starben. Der Fall sorgte für Empörung und verschärfte Tierschutzgesetze.
Die Frau war bereits seit Monaten in Untersuchungshaft, nachdem auf ihren Grundstücken in den ungarischen Komitaten Vas und Győr-Moson-Sopron gravierende Missstände bei der Tierhaltung festgestellt worden waren.
Dem Urteil zufolge waren über 300 Tiere betroffen – darunter Schäferhunde zur Zucht sowie Pferde, Schafe, Ziegen und Geflügel, die als Haus- und Nutztiere gehalten wurden. Die Österreicherin habe ihre Sorgfaltspflicht grob verletzt, indem sie die Tiere nicht angemessen versorgte. Die Haltung erfolgte unter hygienisch katastrophalen Bedingungen: Viele Tiere lebten in stark mit Kot und Urin verschmutzten Stallungen.
Massenweise Vernachlässigung
Besonders die Hunde litten stark: Sie waren in engen, dunklen Zwingern untergebracht, oft ohne ausreichende Wasserversorgung. Dies führte bei vielen zu schweren Gesundheitsschäden oder gar zum Tod. Zudem vernachlässigte die Angeklagte grundlegende tierschutzgerechte Maßnahmen wie rassegerechte Haltung, medizinische Versorgung und den Ausschluss von genetisch vorbelasteten Tieren aus der Zucht. Die meisten Hunde waren weder geimpft noch gechipt.
Das Gericht stellte fest, dass ihr Verhalten dazu geeignet war, den Tieren erhebliches Leid zuzufügen, bleibende Schäden zu verursachen oder sie sogar zu töten.
Kadaver blieben unbeerdigt
Durch die mangelhafte Versorgung durch die Besitzerin kamen laut Anklage fast 30 Tiere ums Leben; ihre Kadaver wurden unbeerdigt auf dem Grundstück aufgefunden. Das Verhalten der Angeklagten sei so beschaffen gewesen, dass es den Tieren gezielt erhebliches Leid, bleibende Schäden oder sogar den Tod zufügen konnte.
Die Frau aus Graz verteidigte sich damit, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage gewesen sei, sich um die Tiere zu kümmern. Ihr Anwalt erklärte, seine Mandantin bereue ihre Taten. Zudem verwies er auf zwei weitere laufende Verfahren, in denen ebenfalls hohe Geldstrafen im Raum stehen. Die Angeklagte selbst sagte, das Schmerzhafteste für sie sei, dass ihr das passiert sei.
Strengere Tierschutzgesetze in Ungarn
Im Vorfeld des Verfahrens hatte das ungarische Parlament strengere Tierschutzgesetze beschlossen. Das neue Regelwerk sieht ein entschlosseneres Vorgehen gegen Tierquälerei und illegalen Tierhandel vor, verbietet das Betteln mit lebenden Tieren sowie die Verlosung von Tieren als Preise. Außerdem fördert es Aufklärung über Tierschutz und ruft zu einer verantwortungsvollen Tierhaltung auf. Misshandelte Tiere sollen künftig schneller aus ihrer Notlage befreit werden.
Auch deutlich härtere Strafen wurden angekündigt. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich Tierschützer zu einer Protestaktion. Mit geretteten Hunden an ihrer Seite forderten sie unter dem Slogan „Gefängnis für Tierquäler“ ein hartes Urteil, das das Ausmaß des Leids widerspiegeln sollte, das die Tiere durch die Angeklagte erlitten hatten.
Über 20.000 Euro Strafe
Da sie auf eine Hauptverhandlung verzichtete und sich schuldig bekannte, fand lediglich eine vorbereitende Sitzung statt. Die Strafe kann frühestens nach der Hälfte der Haftzeit zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Zusätzlich wurde die Frau zu einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Forint (etwa 18.800 Euro) verurteilt. Sie darf zwei Jahre lang weder Tiere halten, züchten noch mit ihnen handeln und keine öffentlichen Ämter ausüben. Außerdem muss sie die Verfahrenskosten in Höhe von rund 3.755 Euro (1,5 Millionen Forint) tragen.
Quelle: ORF